Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 410/2006 vom 22.05.2006

Weiterförderung der öffentlichen Kanalsanierung

Unter Bezugnahme auf die Landtags-Anhörung zum geplanten „Investitionsprogramm Abwasser“ am 3. April 2006 hat die Geschäftsstelle des StGB NRW mit Schreiben vom 25. April 2006 den Staatssekretär im Umweltministerium NRW erneut angeschrieben und sich dafür eingesetzt, dass eine öffentliche Kanalsanierung zukünftig auch dann gefördert wird, wenn keine Fremdwasser-Problematik vorliegt. Das Anschreiben vom 25. April 2006 hat folgenden Inhalt: „Im Rahmen der am 03. April 2006 durchgeführten Anhörung zum Entwurf des „Investitionsprogramms Abwasser NRW“ hat sich gezeigt, dass der Förderbereich 7.2 (Fremdwasser – öffentliche Kanalsanierung) eine Förderung für Investitionsmaßnahmen zur öffentlichen Kanalsanierung nur noch dann vorsieht, wenn damit eine Verdünnung des Abwassers i.S.d. § 3 Abs. 3 Abwasserverordnung (Fremdwasser) vermieden wird. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Förderung von öffentlichen Kanalsanierungen wie in der Vergangenheit auch dann gefördert werden sollte, wenn Schäden am Kanalnetz mit den Schadensklassen 0 und 1 nach der DWA-Schadenseinstufung vorzufinden sind, ohne dass zeitgleich eine Fremdwasserproblematik gegeben ist. Wir sehen eine Förderung von öffentlichen Kanalsanierungen unabhängig von der Problematik des Fremdwassers deshalb als erforderlich an, weil die zum 31.12.2005 ausgelaufene Förderung der öffentlichen Kanalsanierung über das Programm „Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen“ außerordentlich positive Effekte gezeigt hat und diese Förderung eine sinnvolle Ergänzung zur Selbstüberwachungsverordnung Kanal NRW gewesen ist . Gerne übersenden wir Ihnen auch die vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen und vom Städte- und Gemeindebund NRW mit Datum vom 24. März 2006 abgegebene Stellungnahme zur Landtagsanhörung zu Ihrer gef. Kenntnisnahme. Für ein vertiefendes Fachgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.“

Mit Schreiben vom 9. Mai 2006 hat der Staatssekretär im Umweltministerium NRW, Herr Dr. Alexander Schink, auf das Anschreiben des StGB NRW vom 25. April 2006 wie folgt geantwortet: „Mit o. g. Schreiben bringen Sie nochmals Ihre Auffassung zum Ausdruck, dass Sie auch zukünftig eine Förderung von Maßnahmen der öffentlichen Kanalsanierung für wünschenswert halten. Ich verweise diesbezüglich darauf, dass zum neuen Förderprogramm eine Anhörung im Landtag am 03.04.2006 stattgefunden hat, an der Sie ebenfalls beteiligt waren. Die Stellungnahmen der Anhörung befinden sich im parlamentarischen Bereich derzeitig noch in der Auswertung. Das MUNLV möchte die Ergebnisse der Auswertung abwarten, um entsprechende Wünsche ggf. noch berücksichtigen zu können. Über das Ergebnis werde ich Sie dann zu gegebener Zeit informieren. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen vorerst weitergeholfen zu haben.“ Die Geschäftsstelle wird über den Fortgang berichten.

Az.: II/2 22-20-08 qu/g

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