Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 453/2013 vom 17.06.2013

Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben mit der Bundesrat-Drucksache 319/13 vom 25.04.2013 einen Gesetzesantrag zur Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen in den Bundesrat eingebracht. Ziel der von den beiden Ländern beabsichtigten Änderung bzgl. des Bildungs- und Teilhabepakets ist es, auch nach dem Jahr 2013 sicherzustellen, dass für alle im Leistungsbezug des SGB II stehenden Kinder und Jugendlichen eine angemessene Teilnahme am gesellschaftlichen und sozialkulturellen Leben durch Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erreichbar wird und die Finanzierung für Mehraufwendungen für Mittagessen in Horteinrichtungen gewährleistet wird.

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund im Rahmen der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung der kommunalen Grundsicherungsträger laufe zum 31.12.2013 aus. Im Zuge der Einführung und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets sei ein Betrag von 400 Mio. Euro pro Jahr bundesweit zur Verfügung gestellt worden. Zur Weiterfinanzierung von Sozialarbeit und sonstigen Projekten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sicherstellen, sei eine Entfristung der Bundesregelung erforderlich.

Die Befristung zur Finanzierung von Mehraufwendungen für Mittagessen in eine Einrichtung nach § 22 SGB VIII soll ebenfalls aufgehoben werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Bundesrats-Drucksache 319/13 verwiesen, die unter www.bundesrat.de abgerufen werden kann.

Az.: III/2 810-2

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