Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 52/2013 vom 20.12.2012

Weiteres Vorgehen beim E-Government-Gesetz des Bundes

Im Januar 2013 soll das E-Government-Gesetz des Bundes in erster Lesung im Bundestag behandelt werden. Im Anschluss daran finden bis Februar die Beratungen der Ausschüsse statt. Dabei werden auch die Änderungsanträge und Vorschläge des Bundesrates behandelt. Im Februar und März 2013 soll die 2. und 3. Lesung im Bundestag und möglicherweise die Annahme des Gesetzes durch das Parlament stattfinden.

Für März 2013 ist der zweite Durchgang des Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat geplant. Dieser entscheidet dann über seine Zustimmung oder Nichtzustimmung zum E-Government-Gesetz. Sollte der Bundesrat die Art und Weise missbilligen, wie Bundesregierung und Bundestag mit seinen Änderungsvorschlägen umgegangen sind, und das Gesetz ablehnen, käme der Vorgang in den Vermittlungsausschuss.

Az.: I/3 085-01

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