Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 346/2004 vom 21.04.2004

Weiterentwicklung des GTK

Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder (MSJK) hat die Geschäftsstelle über die Pläne zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) informiert. Hintergrund ist ein Auftrag des Kabinetts an Ministerin Ute Schäfer, bis zum Jahr 2006 Vorschläge zur Optimierung der Förderstruktur des GTK vorzulegen. Das Finanzministerium erwarte bei einer Novellierung die Berücksichtigung des demographischen Faktors, dass Innenministerium fordere beim Finanzierungssystem eine erhebliche Erleichterung im Verwaltungsaufwand. Ein fertiges Konzept ist für 2005/2006 angedacht. Seitens des MSJK wurde betont, dass die bisher erarbeiteten Vorschläge politisch noch nicht abgestimmt seien.

Im einzelnen sind aktuell folgende Vorschläge zur Weiterentwicklung des GTK in der
Diskussion:

- Die Landesförderung der Personalkosten im Bereich des GTK soll zukünftig als Einheitspauschale erfolgen, die die durchschnittlichen Kosten für eine Fachkraft sowie eine Ergänzungskraft bezogen auf eine „Standard-Kindergartengruppe“ mit 25 Kindern und eine Öffnungszeit von 7 Stunden berücksichtigt. Zu- und Abschläge sollen nur in wenigen Fällen gewährt werden (z.B. Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, Ganztagsbetreuung).

- Die Jugendämter sollen diese Einheitspauschale als Budget zugewiesen bekommen und selbstständig verwalten. Damit entfallen Antragsverfahren sowie die Erarbeitung von Verwendungsnachweisen. Mit den Einheitspauschalen soll ein deutlicher Abbau zahlreicher Detailregelungen zu Gruppenumwandlungen und Personaleinsatz verbunden sein. Die fachlichen Standards zu Gruppengröße und Personaleinsatz sollen jedoch erhalten bleiben.

- Einführung eines demografischen Faktors: Der Landeszuschuss bemisst sich nach der Entwicklung der Kinderzahl der 3-6 jährigen im jeweiligen Jugendamtsbezirk, nicht nach der Zahl der Kindergartenplätze. Die streng auf die Gruppengröße bezogene Einheitspauschale wird entsprechend der demografischen Entwicklung im jeweiligen Jugendamtsbezirk und bezogen auf die vollen Kindergartengruppen verändert.

- Die Elternbeiträge sollen analog der neuen Regelung der offenen Ganztagsgrundschule ausgestaltet werden. Das Land gibt lediglich den Höchstbeitrag sowie die Notwendigkeit einer sozialen Staffelung der Elternbeiträge zwingend vor. Die Kommune entscheidet sowohl über die Erhebung an sich als auch über die Staffelung und die Höhe der Beiträge. Mit dieser Neuregelung will sich das Land aus der sog. Defizitausgleichsregelung zurückziehen, nach der bislang das Land und die Kommunen jeweils zu 50 % für die Defizite einstanden, die aus nicht eingenommenen Elternbeiträgen herrühren. Durch den Rückzug aus der Defizitausgleichsregelung reduzieren sich die bisherigen Landeszuschüsse um knapp 10 % (Gesamtbetrag der Landesförderung ca. 890 Mio. €; Anteil des Landes an der Defizitausgleichsregelung im Jahr 2002: 76 Mio. €).

- Die Grund- und die Erhaltungspauschale sollen wieder zusammengeführt werden. Um die Elterninitiativen und kleine Träger nicht zu sehr zu belasten, sollen Kaltmieten berücksichtigt und spitz abgerechnet werden.

- Die bisherige Förderung von Ersatzbauten und Sanierungsmaßnahmen wird endgültig aufgegeben und in die übrigen Sachkostenpauschalen einberechnet.

Hiermit wird sich der StGB NRW-Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit am 13.05.2004 eingehend befassen.

Az.: III/2 711

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