Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 127/2004 vom 20.01.2004

Weiterentwicklung der Bundeswehr

Im Rahmen eines Briefwechsels mit dem Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Bürgermeister Schramm hat das Bundesministerium der Verteidigung in einem Schreiben von Staatssekretär Klaus-Günther Biederbick die Position der Bundeswehr zu den bevorstehenden Stationierungsentscheidungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Bundeswehr erläutert. Im einzelnen führte Staatssekretär Biederbick mit Schreiben vom 9.1.2004 folgendes aus:
"Die Grundlage für alle Stationierungsentscheidungen ist der Auftrag bzw. die Aufgabe für die einzelnen militärischen bzw. zivilen Organisationselemente, die sich in den militärischen/funktionalen Kriterien mit ihren vielfältigen Facetten widerspiegelt. Ziel jeder Stationierungsplanung muß es deshalb sein, ein Stationierungskonzept zu entwickeln, das diesen militärischen/funktionalen Kriterien gerecht wird und betriebswirtschaftlich tragfähig ist.
Im Zuge der Weisung von Bundesminister Dr. Struck zur Weiterentwicklung der Bundeswehr vom 1. Oktober 2003 werden die Aufgaben und Fähigkeiten der Bundeswehr mit dem Ziel überprüft, die Planung von Betrieb und Investitionen mit der Finanzplanung zu synchronisieren. Das bedeutet für die Stationierung, die Anzahl der Standorte und Liegenschaften deutlich zu reduzieren. Hierzu wird u.a. die Senkung der Liegenschaftsbetriebskosten durch die Nutzung günstiger vorhandener und geeigneter Infrastruktur mit möglichst geringen Investitions- und Betriebskosten und/oder die Konzentration vom Truppenteilen und Dienststellen in Liegenschaften bei gleichzeitiger betriebswirtschaftlicher Optimierung der Belegungsdichte als Bewertungskriterium vorgegeben. Im Einzelnen erfolgt zum Beispiel ein Vergleich der Liegenschaftsbetriebskosten pro Dienstposten bzw. pro qm Fläche u.a. an Hand der notwendigen Aufwendungen für Energieversorgung, Be- und Entwässerung und Wärmeversorgung. Bei den Betrachtungen von bisherigen, laufenden und zukünftigen Infrastrukturinvestitionen sind die zu beachtenden Umweltschutz- und sonstigen gesetzlichen Auflagen zu berücksichtigen.
Das Bundesministerium der Verteidigung ist stets bemüht, die Standortgemeinden so zeitig wie möglich über Veränderungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Bundeswehr am jeweiligen Standort zu informieren. Wegen der Komplexität der Entscheidungen sowie die Anzahl der nicht nur regional, sondern bundesweit betroffenen militärischen und zivilen Dienststellen kann eine Information der Gemeinden über das bisher geübte Maß hinaus allerdings nicht erfolgen. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Die Kommunen haben einen entscheidenden Anteil an der erfolgreichen Konversion ehemaliger Militärliegenschaften in eine zivile Nutzung. Es besteht ein gemeinsames Interesse an kooperativer Zusammenarbeit. Die Bundeswehr unterstützt deshalb in vielfältiger Weise die Konversionsprozesse.
So wird die Bundeswehr auch in Zukunft frühzeitig im Internet über die Freigabe der Liegenschaften informieren, damit die Kommunen rechtzeitig die Anschlussnutzung planen können. Die Wehrbereichsverwaltungen, die Bundesvermögensverwaltung und die in einigen Verwertungsfällen eingeschaltete bundeseigene Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (g.e.b.b.) sind angewiesen, die Kommunen sowie Interessenten bei Konversionsmaßnahmen zu unterstützen, was besonders durch die eingerichteten Bund-Länder Konversionsarbeitsgruppen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein geschieht. Die Arbeitsgruppen sind eine wichtige Einrichtung, um nach der Freigabeentscheidung mit der Konversion zusammenhängende Fragen und Lösungsansätze frühzeitig zu erörtern. Diese gemeinsame Vorgehensweise wird in bewährter Weise durch regionale Kontakte mit den kommunalen Planungsträgern ergänzt, um in einem offenen und konstruktiven Dialog einen Konsens zwischen den Interessen der Kommunen und denen des Bundes im Hinblick möglichst wirtschaftliche Verwertung der frei werdenden Liegenschaften zu finden.
Für Konversionsangelegenheiten stehen den Kommunen auch direkt die zuständigen Werhrbereichsverwaltungen sowie die Standortverwaltungen zur Verfügung.
Sonderfonds oder andere flankierende Fördermittel kann die Bundesregierung nicht bereitstellen. Ich erinnere daran, dass nach der föderalen Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes in erster Linie die Länder für die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen zuständig sind. Den Ländern stehen für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) entsprechende Mittel zur Verfügung."

Az.: III 155 - 60

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