Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 657/2002 vom 05.11.2002

Weitere Proberechnung zum GFG/SBG 2003

Nach Auskunft aus dem Innenministerium ist eine weitere Proberechnung erst zur zweiten Lesung des GFG 2003 (11-13.12.2002) geplant.

Der Städte- und Gemeindebund hält dies aus kommunaler Sicht für zu spät und hat sich deshalb dafür eingesetzt, daß die gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzentwurf folgende Passage enthalten wird:

"Abschließend erlauben wir uns, eine Bitte hinsichtlich der Veröffentlichung von Proberechnungen zu äußern: Die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik vorgenommenen Modellrechnungen dienen zum einen der Information der Abgeordneten über die zahlenmäßigen Auswirkungen politischer Vorgaben. Sie sind aber zum anderen auch unverzichtbare Grundlage für die Haushaltsaufstellung in den Kommunen. Da die erste Modellrechnung des LDS auf dem Wortlaut des Gesetzentwurfs beruht, sich andererseits aber hinsichtlich der Gestaltung der fiktiven Hebesätze ein anderslautender politischer Konsens abzeichnet, sind die Kämmerer dringend auf verläßliches Zahlenmaterial angwiesen, aus dem sich die möglichen Veränderungen gegenüber dem Gesetzentwurf ergeben. Von daher sollte das LDS kurzfristig - nicht erst zur zweiten Lesung - mit einer erneuten Modellrechnung beauftragt werden, um den Kommunen die dringend benötigte Informationsgrundlage zu verschaffen."

Über die weitere Entwicklung werden wir informieren.

Az.: IV/1 902-01/1

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