Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 657/2004 vom 16.08.2004

Weitere Fachseminare zum "Baugesetzbuch 2004"

Die Dienstleistungs GmbH des Städte- und Gemeindebunds NRW hat am 29. Juli 2004 ein Fachseminar zum vor wenigen Tagen (20. Juli 2004) in Kraft getretenen Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) veranstaltet, dessen Schwerpunkt eine umfassende Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) ist (Baugesetzbuch 2004). Das Interesse der Mitgliedskommunen an diesem Fachseminar war überaus groß. Weil der Tagungsraum nicht mehr Teilnehmer fasste, konnten wir nur 100 Anmeldungen berücksichtigen.

Wir haben uns deshalb entschlossen, im Herbst 2004 zwei weitere Fachseminare zum „Baugesetzbuch 2004“ anzubieten, und zwar am

Mittwoch, 06. Oktober 2004 in Düsseldorf
Mittwoch, 17. November 2004 in Paderborn

Die Seminare dauern jeweils von 10.00 Uhr bis ca. 16.30 Uhr.

Die Gesetzesänderung wurde nötig zur Umsetzung der sog. Plan-UP-Richtlinie der EU in deutsches Recht (Richtlinie 2001/42/EG der EU vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, Amtsblatt der EU Nr. L 197, S. 30). Die durch die Plan-UP-Richtlinie nötigen Änderungen betreffen vor allem das Recht der Bauleitplanung (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne). Zugleich hat der Bundesgesetzgeber die Gelegenheit wahrgenommen, auch andere, nicht durch das EU-Recht veranlasste Änderungen des BauGB vorzunehmen.

Das EAG Bau wurde am 30. Juni 2004 im Bundesgesetzblatt 2004 Teil I Nr. 31, Seite 1359 ff., verkündet und ist am 20. Juli 2004 in Kraft getreten. Es muss von den Kommunen unverzüglich angewendet werden. Lediglich für Bebauungspläne, die noch vor dem 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet worden sind, gilt unter bestimmten Voraussetzungen das bisherige Recht.

Das Fachseminar soll den kommunalen Mitarbeitern die Anwendung des neuen Gesetzes erleichtern. Es ist auch für Stadträte und Gemeinderäte geeignet.

Schwerpunkte des Seminars sind:

- Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie in nationales Recht;

- der neue Umweltbericht, den alle neuen Bauleitpläne (Bebauungspläne und Flächennutzungspläne) von der Entwurfsbegründung an enthalten müssen;

- Neuregelungen bei der Sicherung der Bauleitplanung;

- Besonders wichtig ist die Möglichkeit zur Zurückstellung von Baugesuchen während des Verfahrens zur Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen insbesondere bei Vorranggebieten für Windenergieanlagen;

- Veränderungen bei den §§ 34 und 35 BauGB;

- Überleitungsvorschriften.

Im Tagungsbeitrag von 130,-- Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sind auch eine ausführliche Tagungsmappe, das Mittagessen und Pausengetränke enthalten.

Referenten sind Beigeordneter Dr. Heinz Janning, Stadt Rheine, und Beigeordneter Norbert Portz, DStGB, die das Gesetzgebungsverfahren von Anfang an mitgestaltet haben.

Referenten sind kommunale Mitarbeiter, die PPP-Projekte durchgeführt haben, und Vertreter von Beratungsfirmen und Kooperationsfirmen. Nähere Information und Anmelde-Unterlagen erhalten Sie bei Frau Matthews, Tel.: 0211/4587-248, Telefax: 0211-4587-211, E-mail: Ursula.Matthews@kommunen-in-nrw.de.



Az.: II schw/g

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search