Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 135/2004 vom 12.01.2004

Weiterbetrieb des Dualen Systems 2004 gesichert

Das Umweltministerium NRW hat mit Schreiben vom 22.12.2003 mitgeteilt, das der Weiterbetrieb des Duales System ab dem 1.1.2004 in NRW flächendeckend sichergestellt ist. Für die Leichtstoffverpackungen (gelber Sack/gelbe Tonne) und für Glas lägen für fast sämtliche 64 Vertragsgebiete der Duales System Deutschland AG (DSD AG) unterzeichnete Abfuhrverträge (sog. Leistungsverträge) vor. Die übrigen Verträge befänden sich im Postlauf und würden noch vor dem 23.12.2003 unterzeichnet werden. Eine Vergabe für 3 Jahre aufgrund der von der DSD AG durchgeführten Ausschreibung erfolge in 16 Vertragsgebieten für die Leichtstoffverpackungen und in 12 Gebieten für Glas. In den übrigen 48 bzw. 52 Vertragsgebieten werde die Entsorgung aufgrund von Ein-Jahresverträgen mit dem bisherigen Entsorger durchgeführt werden. Die kommunalen Spitzenverbände hatte für die Entsorgung der gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton bereits am 26.11.2003 zugesagt, dass deren ordnungsgemäße Entsorgung über die kommunale Altpapierentsorgung im Jahr 2004 sichergestellt ist. Die Verhandlungen über die anteilige Kostenübernahme für diesen Bereich ist zwischen der DSD AG und den kommunalen Spitzenverbänden noch nicht abgeschlossen. Nach der Forderung der kommunalen Spitzenverbände soll die DSD AG sich auch weiterhin im Jahr 2004 mit 25 % an den gesamten Kosten der Altpapiererfassung und –verwertung beteiligen.

Az.: II/2 32-16-4 qu/g

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