Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 729/2005 vom 17.10.2005

Wegstreckenentschädigung für Dienstfahrten mit privatem Kraftfahrzeug

Angesichts der extrem gestiegenen Preise für Kraftstoffe hat die Geschäftsstelle gegenüber Innenminister Dr. Wolf angeregt, die Wegstreckenentschädigung für den Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen zu dienstlichen Zwecken (§ 6 Landesreisekostengesetz) anzuheben. Unter den heutigen Bedingungen sind nach übereinstimmenden Aussagen vieler unserer Mitglieder immer weniger Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen bereit, das private Fahrzeug für Dienstfahrten zu nutzen, obwohl dies für die Kommunen wirtschaftlich die vernünftigste Alternative ist.

Die Wegstreckenentschädigung für Dienstfahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug gem. § 6 Abs. 1 Landesreisekostengesetz (sog. große Wegstreckenentschädigung) beträgt seit dem 01.07.2002 30 Cent pro gefahrene Kilometer. Seitdem sind die Kraftstoffpreise erheblich gestiegen. Dies ist in einem Maße geschehen, daß selbst die einschränkenden Voraussetzungen seitens des Finanzministeriums für eine Erhöhung der Wegstreckenentschädigung erfüllt sind. Nach den Feststellungen des Finanzministeriums NRW lag im Juli 2002 der Durchschnittsbetrag an einer Düsseldorfer-Referenz-Markentankstelle für super bei 1,045 €. Erst eine Kraftstoffpreissteigerung von 0,28 € rechtfertigte eine Anhebung der Wegstreckenentschädigung um 0,01 €, da der Kraftstoffpreis nur ein Teil der in der Wegstreckenentschädigung enthaltenen Bestandteile sei. Selbst wenn man die einschränkende Interpretation des Finanzministeriums zugrunde legt, müßte eine Erhöhung der Wegstreckenentschädigung erfolgen, da zwischen Juli 2002 (1 Liter super 1,045 €) und Oktober 2005 (1 Liter super 1,33 €) eine entsprechende Kraftstoffpreissteigerung gegeben ist. Allein die seit 2002 eingetretene Preiserhöhung bei den Kraftstoffen rechtfertigt somit eine Erhöhung der Wegstreckenentschädigung. Hinzu kommen ebenfalls die seit 2002 gestiegenen laufenden Betriebskosten, die durch die Benutzung des Kraftfahrzeugs auf einer Dienstreise entstehen, wie z.B. Reifenverschleiß, Wartung und Schmierstoffverbrauch.


Az.: I/1 041-13

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