Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 606/2005 vom 28.07.2005

Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung

Am 18. Juli 2005 endete die Übergangszeit der so genannten Brüsseler Verständigung über die Haftungsgrundlagen der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. In der Folge entfallen für Verbindlichkeiten der Sparkassen, die ab dem 19. Juli 2005 entstehen, die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast (vgl. dazu auch unseren Schnellbrief Nr. 5 vom 13.01.2004).

Der deutsche Sparkassen- und Giroverband hat aus diesem Anlass ein umfassendes Informationspaket zur Änderung der Haftungsgrundlagen der Sparkassen zusammengestellt. Dieses ist im Internet unter www.dsgv.de im Bereich „Aktuelles“ unter dem Stichwort „Haftungsgrundlagen“ abrufbar.

Im Folgenden geben wir Ihnen die Darstellung des DSGV zum Verhältnis der Sparkassen zu ihren kommunalen Trägern vor dem Hintergrund der veränderten Haftungsgrundlagen wieder:

Neue rechtliche Grundlage für Verhältnis von Träger und Sparkasse - kommunale Bindung bleibt bestehen

Am 18. Juli 2005 endet die Übergangszeit der so genannten Brüsseler Verständigung über die Haftungsgrundlagen. Für Verbindlichkeiten, die ab dem 19. Juli 2005 entstehen, entfällt die Gewährträgerhaftung, und die Anstaltslast wird abgeschafft.

Damit wird das Verhältnis von Träger und Sparkasse auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Bislang war die Kommune als Träger der Sparkasse auch über bestimmte Einstandspflichten verbunden: Gegenüber den Kunden des Instituts bestand die Gewährträgerhaftung, gegenüber dem Institut selbst die Anstaltslast. Der Wegfall der Anstaltslast und das Auslaufen der Gewährträgerhaftung führen allerdings nicht dazu, dass die Kommune für die Sparkasse nicht mehr einstehen darf. Weiterhin soll sie die Sparkasse - falls erforderlich - bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Und auch künftig gewährleisten die kommunalen Träger, dass eine Sparkasse als Einrichtung für alle Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt. Kommunale Träger sind somit Treuhändern vergleichbar. Das Kapital von Sparkassen ist - ähnlich wie bei Stiftungen - an die Erfüllung einer Aufgabe gebunden.

Die kommunale Verankerung bildet auch nach der Neufassung der Haftungsgrundlagen die Grundlage der Sparkassen. Die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft durch die EU-Kommission gibt den Sparkassen und ihren kommunalen Trägern die dafür notwendige Rechtssicherheit.

Die Trägerschaft der Kommune gewährleistet seit jeher die Geschäftspolitik
der Sparkassen als regionale Kreditinstitute sowie ihr gesellschaftliches Engagement vor Ort. Denn die kommunale Trägerschaft schafft eine untrennbare Bindung an die Region. Die Sparkasse kann mit ihrer Geschäftstätigkeit nicht in andere Regionen ausweichen. Sie hat daher ein eigenes Interesse daran, dass sich die jeweilige Region wirtschaftlich gut entwickelt. Darüber hinaus wird durch die kommunale Trägerschaft sichergestellt, dass die Sparkassen sich über ihre kreditwirtschaftlichen Aktivitäten hinaus als gemeinwohlorientierte Institute für die Menschen vor Ort einsetzen.

Es liegt damit im Interesse der Sparkasse, dass der örtliche Mittelstand floriert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Da die Sparkasse als regionales Kreditinstitut mit langjährigen Kundenverbindungen die Unternehmen und den Wirtschaftsraum vor Ort genau kennt, kann sie die Risiken bei der Kreditvergabe besonders gut einschätzen. Sparkassen sind somit auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten in der Lage, Kredite zu vergeben.

Als regional verankertes Institut stellt die Sparkasse zugleich sicher, dass alle Bevölkerungskreise Zugang zu Finanzdienstleistungen haben und am wirtschaftlichen Leben teilhaben können.

Die kommunale Verankerung gewährleistet, dass die Sparkassen über ihre Geschäftstätigkeit hinaus als Institute aller Bürgerinnen und Bürger gesellschaftliche Verantwortung vor Ort übernehmen. Die Sparkassen-Finanzgruppe ist in Deutschland der größte nichtstaatliche Kulturförderer, größter Förderer des Breitensports und einer der größten Förderer im sozialen Bereich sowie in der Wissenschaft. Gerade in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte sind die Gemeinwohlorientierung und das gesellschaftliche Engagement der Sparkasse von besonderer Bedeutung für das kulturelle Leben und die Lebensqualität vor Ort.


Az.: IV/3 961-00/1

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