Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 590/2021 vom 06.10.2021

Wasserstoffstrategie: Zwischenbilanz der Bundesregierung

Rund ein Jahr nach der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie hat das Bundeskabinett Ende September 2021 eine positive Zwischenbilanz der bisherigen Umsetzung gezogen. Neben der Bedeutung des Wasserstoffs für das Gelingen der Energiewende und der Dekarbonisierung von Energie- und Verkehrssektor werden die wirtschaftlichen Chancen für Exportwirtschaft, Forschung und Innovation und für die deutsche Exportwirtschaft betont. Aus kommunaler Sicht muss die nationale Wasserstoffstrategie noch konsequenter als bisher dezentral ausgerichtet werden, damit die Wertschöpfungspotenziale von Wasserstoffproduktion, Verteilung und Nutzung dort, wo die Erneuerbaren Energien produziert werden, zum Tragen kommen. Insbesondere müssen die Klimaschutzpotenziale des Wasserstoffs beim Einsatz in den Kommunen stärker als bisher in den Fokus der Förderung genommen werden.

Die Nationale Wasserstoffstrategie ist im Juli 2020 gestartet. Im Einzelnen sind sieben Milliarden Euro für die Förderung von Wasserstofftechnologien hierzulande und zwei Milliarden Euro für internationale Partnerschaften im Kontext von Wasserstoff vorgesehen. Anwendungen sollen etwa in der Stahl- und in der Chemieindustrie, im Wärmebereich, aber auch im Verkehrsbereich stattfinden.

Seitdem wurden über 8 Milliarden Euro für 62 Wasserstoffprojekte zur Verfügung gestellt, davon rund 2 Milliarden für die Stahlindustrie. Im Verkehrssektor werden im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie die Forschung und Entwicklung sowie Maßnahmen der Marktaktivierung mit mehr als 1,3 Milliarden Euro gefördert. Fokus ist hier, dass es wirtschaftliche Projekte auf dem Markt gibt. Wasserstoff soll für die Menschen erlebbar werden. Dazu soll die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick genommen werden – von der Erzeugung, Speicherung, Infrastruktur bis zur Anwendung in Fahrzeugen.

Anmerkung

Die Nationale Wasserstoffstrategie ist für die Erreichung der Klimaziele und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands von besonderer Bedeutung. Deshalb ist sie zu begrüßen, ebenso wie die entsprechenden Wasserstoffstrategien in einzelnen Bundesländern. Aus kommunaler Sicht muss die Nationale Wasserstoffstrategie und ihre Förderkulisse aber noch stärker und konsequenter als bisher dezentral ausgerichtet werden.

Die Fördersummen sind enorm und bieten gerade für ländliche Räume, in denen die Erneuerbaren Energien gewonnen werden und zugleich viele innovative mittelständische Unternehmen angesiedelt sind, zusätzliche Wertschöpfungspotenziale. Neben der Fokussierung auf die Sektoren Industrie und Verkehr, die sicherlich ein großes und vergleichsweise schnell zu erreichendes Co2-Einsparungspotenzial beim Einsatz von Wasserstoff haben, sollte vor allem die kommunalen Anwendungsfelder in das Zentrum der Förderung rücken.

Viele Kommunen und ihre Stadtwerke haben einen hohen Anspruch zur CO2-Reduktion und verfügen über ausreichend vorhandene Infrastrukturen, um voraussichtlich sogar schneller als im sonstigen Umfeld CO2-Einsparungen bei vertretbaren CO2-Vermeidungkosten realisieren zu können. Dies betrifft den Einsatz von Wasserstoff im Verkehrsbereich, bei Ver- und Entsorgungsfahrzeugen, aber auch im Bereich der Gas- und Wärmeversorgung. Um den Gassektor zu dekarbonisieren ist eine gemeinsame Regulierung von Gas und Wasserstoff erforderlich.

Nicht zuletzt muss der Rechtsrahmen für den Betrieb von Wasserstoffnetzen im Gemeindegebiet, der derzeit noch mit zahlreichenden Unsicherheiten belastet ist, dringend geklärt werden. Dies sind mit Blick auf beginnende Koalitionsverhandlungen im Bund wichtige Weichenstellungen.

Der Bericht ist hier abrufbar: www.bmwi.de

Az.: 28.6.9-001/002 we

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