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StGB NRW-Mitteilung 10/2007 vom 06.12.2006

Wahlprüfungsausschuss hat keine Bedenken gegen Wahlcomputer

Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de/ausschuesse/a01_wpa/index.html) hat am 30.11.2006 dem Bundestag empfohlen, die Einsprüche gegen die letzte Bundestagswahl wegen des damaligen Einsatzes von Wahlcomputern (siehe StGB NRW-Mitteilung 747/2006) als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen. Die Einspruchsführer machten geltend, dass sich durch die Verwendung der Wahlcomputer nicht feststellen ließe, ob das Wahlergebnis rechtmäßig zustande gekommen sei. Der Öffentlichkeit stünden keine wirksamen Kontrollmöglichkeiten zur Verfügung, um die Unversehrtheit der Software und der Stimmzählung zu überprüfen.

Der SPD-Abgeordnete Carl-Christian Dressel erklärte nach der Ausschusssitzung, dass die Einspruchführer lediglich eine abstrakte Gefahr, keine konkrete Manipulation geltend gemacht hätten. Einer der Einspruchsführer, der Physiker Ulrich Wiesner, plant, bei einer entsprechenden Entscheidung des Bundestags das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Az.: I/2 024-00-0

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