Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 183/2015 vom 23.03.2015

Wahl von Arbeitnehmervertretern in fakultative Aufsichtsräte

Mit Schnellbrief 18/2015 vom 03.02.2015 hatte die StGB NRW-Geschäftsstelle die Mitgliedskommunen darüber informiert, dass mit dem Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeiten der Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Gesellschaften ausgeweitet worden ist. Die im Kontext mit diesem Gesetz stehende „Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten“ (AvArWahlVO) vom 17.02.2015 ist am 21.02.2015 in Kraft getreten (GV. NRW S. 223).

Die Wahlordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten, die Begründung zur AvArWahlVO sowie ein Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW an die Bezirksregierungen, das zu dem Umgang der Kommunalaufsichtsbehörden mit der Gesetzesnovellierung bzw. zu der Umsetzung der Gesetzesnovellierung durch die kommunale Ebene Stellung nimmt, sind für die Mitgliedsstädte und -gemeinden im Internet des Verbandes für Mitgliedskommunen unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Gemeindewirtschaftsrecht abrufbar.

Az.: II/3 810-05/3

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