Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 217/2024 vom 06.03.2024

Wachstum des Carsharings

Die deutsche Carsharing-Branche verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr einen bedeutenden Anstieg bei den Fahrtberechtigten, den bereitgestellten Fahrzeugen und den Kommunen mit einem Carsharing-Angebot.

Nach der neuen Carsharing-Statistik des Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) gab es zum 1. Januar 2024 in Deutschland 5.506.040 registrierte Fahrberechtigte für Carsharing. Das ist ein Zuwachs von 23,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der bereitgestellten Carsharing-Fahrzeuge erhöhte sich um 27,1 Prozent auf nunmehr 43.110 Fahrzeuge. Alle Carsharing-Marktsegmente konnten im vergangenen Jahr deutlich wachsen, besonders dynamisch entwickelte sich das free-floating Carsharing.

Das Carsharing setzt auch seinen Wachstumstrend in der Fläche fort. Mit Beginn des neuen Jahres waren in Deutschland 1.285 Städte und Gemeinden mit einem Carsharing ausgestattet, ein Zuwachs von 203 Orten im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere in kleinen Städten im ländlichen Raum sind neue Angebote hinzugekommen. Aktuell existieren in Deutschland 1.127 Orte mit weniger als 50.000 Einwohner*innen, die über ein Carsharing-Angebot verfügen. Carsharing wird aktuell von 293 Unternehmen, Genossenschaften und Vereinen angeboten.

Zum 1. Januar 2024 waren insgesamt 17,8 Prozent der Carsharing-Fahrzeuge in Deutschland batterieelektrisch angetrieben. Allerdings hielt der E-Anteil im Carsharing nicht mit dem Wachstum der gesamten Carsharing-Flotte schritt: Die Zahl der batterieelektrischen Fahrzeuge stieg im vergangenen Jahr zwar um rund 10 Prozent an, die gesamte Carsharing-Flotte wuchs jedoch deutlich stärker. Als Folge ist der prozentuale Anteil batterieelektrischer Fahrzeuge am Gesamtbestand gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozentpunkte zurückgegangen.

Der Carsharing-Markt in Deutschland lässt sich in zwei Marktsegmente unterteilen: stationsbasiertes Carsharing und kombinierte Systeme einerseits und free-floating Carsharing andererseits. Diese beiden Varianten werden von den Kund*innen unterschiedlich genutzt. Im Bereich des reinen free-floating Carsharing sind zum Stichtag 4.505.600 Fahrberechtigte registriert. Das entspricht einem Anstieg von 26,4 Prozent. Die Anbieter stellen 26.350 Fahrzeuge zur Verfügung. Das sind 41,9 Prozent mehr als im Vorjahr.

Im Marktsegment stationsbasiertes Carsharing und kombinierte System waren zum Stichtag 1.000.440 Fahrberechtigte registriert. Das entspricht einem Wachstum von 10,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Den Nutzenden stehen 16.760 Fahrzeuge zur Verfügung, das sind 9,1 Prozent mehr als im Vorjahr.

Stationsbasiertes Carsharing trägt maßgeblich zur flächenweiten Verbreitung des Carsharings bei. In 1.271 der insgesamt 1.285 Carsharing-Orte wird diese Variante des Autoteilens angeboten.

Anmerkungen des DStGB und StGB NRW:

Insbesondere stationsgebundenes Carsharing trägt bereits heute dazu bei, dass Menschen auf eigene Fahrzeuge verzichten. Dabei befördert die Zurverfügungstellung geteilter Autos auch die Nutzung von ÖPNV und Fahrrad. Mit dem Carsharing Gesetz (CsgG) des Bundes, der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) und den landesgesetzlichen Regelungen für Carsharing in den meisten Bundesländern liegt ein umfangreiches Instrumentarium vor, um Carsharing zu fördern. Mittlerweile gibt es zudem eine ganze Reihe guter Umsetzungsbeispiele aus der kommunalen Praxis. So integrieren viele Kommunen und ihre kommunalen Unternehmen mittlerweile Carsharing in Mobilitätskonzepte für Neubau- und Bestandsquartiere. Ein vom Bundesverband CarSharing herausgegebener Leitfaden gibt den Kommunen Hinweise, wie das Thema vor Ort unterstützt werden kann

 Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Bundesverband Carsharing von 27.02.2024: https://carsharing.de

Leitfaden des Bundesverband Carsharing: https://carsharing.de

Az.: 33 0 003/002

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