Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 333/2010 vom 21.07.2010

Votum für Regulierung der Trinkwasserversorgung

Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem 18. Hauptgutachten eine umfassende Regulierung der Trinkwasserversorgung. Für die wirtschaftliche Regulierung schlägt die Monopolkommission eine Anreizregulierung vor. Damit könnte sich auch der Druck zu Fusionen erhöhen. Bei einer Überprüfung der "teilweise sehr kleinteiligen Struktur" der deutschen Wasserversorgung müsste es um die "explizite Ausrichtung der Wasserversorgung an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung gehen". Den Kommunen schlägt die Kommission eine Trennung von Netz und Versorgung und einen Ausschreibungswettbewerb um den Netzbetrieb vor. Der DStGB stellt sich gegen diese Vorschläge, da sie das bewährte und sichere deutsche System der kleinteiligen, ortsnahen und an den Bedürfnissen der Bürger ausgerichteten Wasserversorgung leichtfertig aufs Spiel setzen.

I. Wesentliche Aussagen des Gutachtens zum Trinkwasser

„Mehr Effizienz bei der Bereitstellung von Trinkwasser

9.  Der deutschen Wasserwirtschaft fehlt momentan ein einheitlicher, konsistenter Ordnungsrahmen. Das momentane Nebeneinander aus privatrechtlicher Festsetzung von Wasserpreisen einerseits und öffentlich-rechtlicher Gebührenfestlegung andererseits ist ein ernst zu nehmendes Problem der faktischen Ungleichbehandlung an sich gleicher Sachverhalte: Stets wird dasselbe homogene Gut Wasser von wirtschaftlich tätigen Betrieben, den Wasserversorgern, gegen ein Entgelt an Verbraucher abgegeben. Mit der Wahl der Rechtsform durch die zuständige Kommune oder den zuständigen Zweckverband ergeben sich nach der bislang geübten Praxis jedoch erhebliche Unterschiede in den Aufsichtszuständigkeiten. Die Gebührenhöhe wird von der jeweiligen Kommunalaufsicht genehmigt, die Preise der privaten Wasserbetriebe sind der Missbrauchsaufsicht nach dem Wettbewerbsrecht unterworfen.

10. Die teilweise sehr kleinteilige Struktur der deutschen Wasserversorgung sollte kurzfristig einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. Hierbei muss es um die explizite Ausrichtung der Wasserversorgung an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung gehen. Im Ergebnis müssen die faktische Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Wasserversorgern im Bundesgebiet abgestellt, Größenvorteile ausgenutzt und die Degression unspezifischer Gemeinkosten bestmöglich umgesetzt werden.

11. Die Monopolkommission empfiehlt der Bundesregierung und den Bundesländern, die deutschen Trinkwasserversorger sodann einer einheitlichen und an der effizienten Bereitstellung von Trinkwasser orientierten sektorspezifischen Regulierung zu unterstellen.

12. Die Monopolkommission ist zudem der Auffassung, dass in der Phase der Einführung eines einheitlichen Regulierungsrahmens für die deutsche Trinkwasserversorgung der Bundesnetzagentur zunächst die volle Handlungskompetenz übertragen werden sollte. Die technische Regulierung könnte sich dann auf reine Vorgaben zu Outputgrößen, mithin auf Vorgaben zur Wasserqualität, zu beschränken. Die wirtschaftliche Regulierung sollte kurzfristig als Anreizregulierung für alle deutschen Wasserversorger nach einheitlichen Standards vorgenommen werden. Hierdurch könnten Wasserversorgern Anreize gesetzt werden, bei ineffizient hohen Gemeinkosten ihre Größe durch Fusion mit einem anderen Trinkwasseranbieter zu erhöhen und so die Degression der unspezifischen Gemeinkosten zu verbessern. Hierzu ist nicht notwendigerweise die physische Zusammenlegung von Netzen erforderlich. Auch ein verstärktes Outsourcing bestimmter Aufgaben auf hochspezialisierte, externe Unternehmen kann zu einer Erhöhung der Effizienz auf dem deutschen Wassermarkt beitragen.

13. Die Monopolkommission regt vor allem gegenüber den Kommunen und Landschaftsverbänden an, vermehrt Ausschreibungswettbewerbe für die Wasserversorgung durchzuführen. Zur Erleichterung des Ausschreibungskonzeptes ist vorstellbar, eine Trennung des Leitungsnetzes vom Betrieb zu erwirken. Während das Leitungsnetz in kommunaler oder privater Hand weiterhin einer Anreizregulierung unterworfen würde, ließe sich der Betrieb in einen Ausschreibungswettbewerb um den Markt einbringen. Die Monopolkommission weist allerdings auch auf mögliche Probleme bei der Umsetzung von Ausschreibungskonzepten dadurch hin, dass insbesondere bei langen Konzessionslaufzeiten eine gegenseitige Abhängigkeit besteht.“

II. Stellungnahme

Vor dem Hintergrund der Empfehlungen des 18. Hauptgutachtens der Monopolkommission darf es nicht zu einer leichtfertigen Infragestellung des bewährten und sicheren deutschen Systems der kommunalen, damit ortsnahen und an den Bedürfnissen der Bürger ausgerichteten Wasserversorgung kommen.

Angesichts der von der Monopolkommission thematisierten örtlichen und regionalen Unterschiede bei den Entgelten für Trinkwasser ist festzustellen, dass die Wasseraufbereitung unterschiedlich aufwendig und kostspielig ist. Neben der Höhe der Wasserentgelte müssen auch die Aspekte der Wasserqualität, der Versorgungssicherheit und des Umweltschutzes berücksichtigt werden. Untersuchungen zeigen zudem, dass Wasser oftmals in Regionen mit vielen und kleinteiligen Wasserbetrieben fernab großer Konzerne am preisgünstigsten ist. Dies macht deutlich, dass die Organisation und Kontrolle der Wasserversorgung örtlich und dezentral am besten aufgehoben ist.

Der Ruf der Monopolkommission nach einer umfassenden und zentralistisch ausgestalteten Regulierung missachtet die Vorteile der kommunalen Wasserversorgung. Als Kernstandteil der kommunalen Daseinsvorsorge werden die mit der Wasserversorgung verbundenen Organisationsentscheidungen von den Städten und Gemeinden in demokratisch legitimierten Prozessen vor Ort entschieden. Die Bürger können damit selbst auf die Ausgestaltung von Netzbetrieb und Versorgung Einfluss nehmen, anders als bei einer Regulierung durch eine Behörde der Bundes und/oder der Länder.

Die Monopolkommission muss zudem die Konsequenzen berücksichtigen, wenn sie Forderungen nach mehr Wettbewerb und Regulierung bei der Wasserversorgung erhebt. Wettbewerb und Regulierung haben zur Folge, dass der Netzbetrieb und Versorgung unter reinen Renditegesichtspunkten betrachtet werden. Investitionen in die Wassernetze würden zurückgeschraubt mit fatalen Konsequenzen für die Qualität des Wassers und die Versorgungssicherheit der Bürger - wie ein Blick in andere europäische Länder mit entsprechenden Strukturen zeigt.

Angesichts der Vorschläge der Monopolkommission ist es erforderlich, die Öffentlichkeit auf die Vorteile der kommunalen Wasserversorgung hinzuweisen. Diese ist ortsverbunden und kundennah, unabhängig von den Interessen und Entscheidungen großer Konzerne und weitgehend weltmarktunabhängig.

III. Fundstelle

Das Gutachten ist im Internet unter www.monopolkommission.de abrufbar.

Az.: II/3 815-00

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