Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 26/2002 vom 05.01.2002

Vorläufige Richtlinien zum Landesjugendplan

Das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW hat uns jüngst darüber informiert, daß entgegen den bisherigen Planungen die Vorläufigen Richtlinien zum Landesjugendplan bis zum 31.12.2002 weiterhin Gültigkeit haben. Sie bilden die Grundlage der Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gem. §§ 11 - 14 SGB VIII.

Das MFJFG weist darauf hin, daß es sich bei der Verlängerung der Geltungsdauer nicht um eine neue Grundsatzdebatte handelt, sondern die neuen Richtlinien erst nach dem Abschluß der laufenden Prüfungen des Landesrechnungshofes erfolgen sollen, um Prüfergebnisse ggf. bei noch zu klärenden Detailfragen einbeziehen zu können.

Im übrigen werden die Richtlinien zur Währungsumstellung von DM auf Euro zum 1.1.2002 entsprechend angepaßt; die von den Kommunen bei den Landesjugendämtern eingereichten Anträge können in der vorgelegten Form bearbeitet werden.

Az.: III 724 - 2

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