Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 207/2012 vom 29.03.2012

Vorläufige Haushaltsführung Land NRW und der Bereich Schule

Mit Presseerklärung vom 27.03.2012 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen im Einzelnen die Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung dargestellt. Schulträgerrelevant sind insbesondere folgende Bereiche:

Sekundarschule/Gesamtschule

Nach Mitteilung des MSW NRW ist die Sekundarschule im Schulgesetz als Regelschulform verankert. Die 42 neuen Sekundarschulen könnten mit dem neuen Schuljahr ihre Arbeit wie geplant aufnehmen. Die erforderlichen Lehrerstellen stünden zur Verfügung. Das gleiche gelte auch für die 19 neuen Gesamtschulen. Sie könnten ebenfalls planmäßig im kommenden Schuljahr an den Start gehen.

Inklusion

Der Haushaltsentwurf für 2012 habe vorgesehen, die Stelle für den Mehrbedarf in integrativen Lerngruppen von 600 auf 775 und die 85 Stellen zur Unterstützung schwieriger Inklusionsprozesse auf 150 Stellen zu erhöhen. Im Rahmen einer flexiblen Bewirtschaftung des gesamten Lehrerstellenrahmens könnten diese Stellen wie geplant bereitgestellt werden. Darüber hinaus stünden weiterhin 221 Stellen für den Mehrbedarf im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts in Grundschulen zur Verfügung. Der Ausbau des gemeinsamen Unterrichts könne daher wie geplant erfolgen. Die Sachmittel für die Inklusion könnten bis zum 30. Juni 2012 zu 50 Prozent frei gegeben werden.

Gebundene Ganztagsschulen

Alle Schulen, die fristgerecht bis zum 31. Januar 2012 einen genehmigungsfähigen Antrag vorgelegt hätten und zum kommenden Schuljahr 2012/13 den gebundenen Ganztagsbetrieb aufnehmen wollten, würden eine entsprechende Genehmigung erhalten. Damit könnten alle ursprünglich geplanten, gebundenen Ganztagsschulen an den Start gehen.

Offene Ganztagsschulen im Primarbereich

Der Antragstermin (31. März 2012) für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich stehe noch aus. Daher seien Einzelheiten zur Antragslage noch nicht bekannt. Die Bewilligung der Zuwendungen solle zeitnah nach dem Antragstermin erfolgen, damit Schulträger, Schulen, Eltern und Kinder Planungssicherheit hätten. Der Ganztagsausbau soll nach den Vorstellungen des MSW nicht ins Stocken geraten. Laufende Förderprogramme sollten fortgeführt werden. Es sei davon auszugehen, dass alle Anträge von Schulträgern, die die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, wie in der Vergangenheit auch genehmigt werden könnten.

Änderung der Schülerfahrkostenverordnung

Die beschlossene Änderung der Schülerfahrkostenverordnung werde wie geplant zum kommenden Schuljahr 2012/2013 umgesetzt. Damit werde sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 eines G8-Gymnasiums fahrkostenrechtlich künftig genauso behandelt würden wie Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse in anderen Schulen der Sekundarstufe I.

Az.: IV/2 211-13

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