Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 19/2013 vom 16.01.2013

Vorläufige Festsetzung der Spielapparatesteuer

Mit StGB NRW-Mitteilung Nr. 608/2012 vom 15.11.2012 haben wir über gehäuft auftretende und mit Hinweis auf den Vorlagebeschluss des FG Hamburg an den EuGH vom 21.09.2012 (Az.: 3 K 104/11) begründete Widersprüche gegen die Spielapparatesteuer informiert. Der Hessische VGH hat aktuell am 02.01.2013 einen Beschluss des VG Gießen bestätigt, in dem das VG Gießen die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH ablehnte. Der Beschluss des Hessischen VGH kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Mitgliederbereich > Steuern > Kommunale Aufwandsteuern > Vergnügungssteuer > Rechtsprechung abgerufen werden.

Inhaltlich betont der VGH den weiten Ermessensspielraum des Verwaltungsgerichts und kommt daher zu dem Ergebnis, dass das VG Gießen sein Ermessen rechtmäßig ausgeübt hat. Damit gewinnen Kommunen, die auf den Vorlagenbeschluss des FG Hamburg gestützte Aussetzungsanträge ablehnen wollen, zusätzliche Sicherheit, auch wenn derzeit noch keine Rechtsprechung aus NRW bekannt ist. An unserer mit o. g. Mitteilungsnotiz veröffentlichten Empfehlung zum Umgang mit den Anträgen auf vorläufige Festsetzung von Vergnügungssteuern halten wir fest.

Az.: IV/1 933-00

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