Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 28/2002 vom 05.01.2002

Vorfinanzierung von Bundes- und Landesstraßen

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW hat sich in seiner Sitzung am 28.11.2001 eingehend mit den unter dem Stichwort Kommunalinteressenmodell bekannt gewordenen alternativen Finanzierungsmodellen für Bundes- und Landesstraßen befaßt, wie sie auch Grundlage eines Antrags der CDU-Landtagsfraktion vom Sommer 2001 und Gegenstand einer Anhörung des Landtags-Verkehrsausschusses am 19.2.2002 sind.

Das Präsidium bewertet vor dem Hintergrund der erschwerten Haushaltslage der öffentlichen Hand und eines damit verbundenen Investitionsstaus die Vorfinanzierung öffentlicher Straßen mit dem Ziel einer früheren Behebung von Infrastrukturlücken als eine Bereicherung der Diskussion um alternative Finanzierungsmöglichkeiten öffentlicher Aufgaben. Eine Vorfinanzierung von Bundes- und Landesstraßen durch Kommunen steht das Präsidium aber insbesondere angesichts folgender Risiken und Nachteile grundsätzlich ablehnend gegenüber:

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- Umschichtung finanzieller Verantwortung für Bundes- und Landesstraßen auf die kommunale Ebene

- Verlagerung von Finanzierungskosten in die Zukunft

- Bindung künftiger Haushaltsmittel und Einengung kommunaler Handlungsspielräume

- Kaum Mobilisierung zusätzlicher Investitionen

- Entsolidarisierung und Wettlauf der Gemeinden um die durch Vorfinanzierung nicht vermehrbaren Straßenbaumittel.

- Eingeschränkte Teilnahmemöglichkeit für Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzept

- Gefahr infrastruktureller Nachteile für ohnehin strukturschwache und für weniger risikofreudige Gemeinden.

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Das Präsidium hält allerdings eine Vorfinanzierung unter Belastung kommunaler Haushalte im Einzelfall ausnahmsweise für plausibel, wenn

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- nur dadurch eine gravierende örtliche oder regionale Entwicklungssperre aufgehoben und eine Abkoppelung in infrastruktureller oder stadtentwicklungspolitischer Hinsicht vermieden werden kann;

- die Einrichtung etwaiger gesetzlicher Vorfinanzierungsinstrumente unter strikter Beachtung der Kriterien Freiwilligkeit und Planbarkeit/Planungssicherheit/Überschaubarkeit von Finanzierung sowie Maßnahmeumsetzung steht;

- eine angemessene Einbeziehung der Wirtschaftspartner in der Region gesichert ist.

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Az.: III 644 - 05

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