Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 430/2010 vom 20.10.2010

Vorerst keine Mehrwertsteuerreform

Zeitungsberichten zufolge verzichtet die Bundesregierung bis auf weiteres auf die geplante Reform der Mehrwertsteuer. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble seien sich nach Angaben aus Regierungskreisen darüber einig, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Streichung von Ausnahmeregelungen bei der Mehrwertsteuer vorerst nicht weiter zu verfolgen. Zur Begründung sei darauf verwiesen worden, dass die erwartbaren Mehreinnahmen vergleichsweise gering ausfallen würden und insofern den politischen Ärger nicht wert seien.

Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP heißt es auf S. 14 zur Umsatzsteuer: „Daneben gibt es Handlungsbedarf bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. Benachteiligungen gehören auf den Prüfstand. Aus diesem Grund wollen wir eine Kommission einsetzen, die sich mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst.“ Die Kommission ist bis heute nicht eingesetzt worden.

BMF-Gutachten

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte im September 2009 ein Forschungsprojekt mit dem Titel „Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten“ in Auftrag gegeben. Das am 23. September 2010 veröffentlichte Gutachten (abrufbar unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2010/09/20100923-PM33.html?__nnn=true) kommt zu dem Ergebnis, dass mit Ausnahme der Steuerermäßigung für die Lieferung von Lebensmitteln derzeit keine hinreichenden Gründe bestehen, die bestehenden Steuersatzermäßigungen fortzuführen oder im Rahmen des EU-rechtlich Zulässigen für weitere Leistungen Steuerermäßigungen einzuführen. Zu dem vorgelegten Gutachten hatte das BMF erklärt, dass die Bundesregierung beabsichtigt, das Gutachten in die Arbeit der im Koalitionsvertrag vereinbarten, noch zu bildenden Kommission einfließen zu lassen. Gleichzeitig hatte das BMF aber darauf hingewiesen, dass der Koalitionsausschuss im Juli dieses Jahres verabredet hat, sich die Entscheidung darüber vorzubehalten.

Az.: IV/1 922-00

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