Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 1/1998 vom 05.01.1998

Vorbereitung eines gemeinschaftsweiten Zensus 2001

Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NW hat alle Städte und Gemeinden gebeten, aus den Einwohnermelderegistern zum Stand 31.12.1996 eine Auswertung der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung vorzunehmen und dem LDS zur Verfügung zu stellen. Diese Arbeiten stehen im Zusammenhang mit der Diskussion um einen zukünftigen Zensus 2001 in der Europäischen Union. In Deutschland soll keine klassische Volkszählung mit Zählern durchgeführt werden. Im Zuge der Beratungen über künftige Modelle ist vom Statistischen Bundesamt statt dessen ein Vergleich der fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahlen auf der Basis der Volkszählung 1987 und den in den kommunalen Melderegistern gespeicherten Datenbeständen vorgeschlagen worden. Dies wird vom Deutschen Städte- und Gemeindebund ausdrücklich befürwortet. In allen Bundesländern finden derartige Vergleiche statt. Der NWStGB hält diese Vorgehensweise für sinnvoll, um durch die Ergebnisse Schwachstellen in der amtlichen Fortschreibung der Einwohnerzahlen und der Fortschreibung der Melderegister zu identifizieren. Wir empfehlen Ihnen daher, an diesem Vergleich teilzunehmen und dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik die gewünschte Information zur Verfügung zu stellen.

Az.: N I/2 050-19

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