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StGB NRW-Mitteilung 481/2006 vom 10.07.2006

Vorausberechnung der Bevölkerung in kreisfreien Städten und Kreisen

Im Auftrag der Staatskanzlei hat das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS NRW) eine aktuelle Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens 2005 bis 2025 und Nordrhein-Westfalens insgesamt 2005 bis 2050 durchgeführt. Die Annahmenfestlegung über die zukünftige Entwicklung der demografischen Komponenten dieser Vorausberechnung ist in Abstimmung mit dem interministeriellen Arbeitskreis „Prognosen“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalens vorgenommen worden. Detailiertere Informationen sowie die Ergebnisse zu dieser Vorausberechnung kann man über das Internetangebot der LDS NRW beziehen.

Die Vorausberechnung des LDS NRW wendet das „Bottom-up-Prinzip“ an, d.h. die Berechnung und Annahmenbildung findet auf der Ebene der kreisfreien Städte und Kreise statt. Damit ist es möglich, regionalspezifische Charakteristika einzubinden, wie z.B. regionale Geburten- und Sterblichkeitsunterschiede oder Besonderheiten bei den Wanderungen (z.B. Berücksichtigung von singulären Effekten durch eine Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer, durch eine Registerbereinigung oder durch eine Veränderung der Wanderungsströme von Aussiedlern und von Asylbewerbern).

Dieses Verfahren unterscheidet sich von Berechnungen anderer Anbieter von regionalen Vorausberechnungen. Diese gehen in der Regel in dem Berechnungsverfahren nach dem „TOP-down-Prinzip“ vor, d.h. es wird hierarchisch ein Gesamtergebnis des Bundes oder eines Landes auf die nachgeordnete Ebene übertragen.

Außerdem verwendet die neue Vorausberechnung des LDS NRW eine Ausgangsbevölkerung, die auf dem Bevölkerungsstand zum 1.1.2005 basiert und deshalb eine sehr hohe Aktualität aufweist. Ebenfalls konnte für die Annahmenfestlegung über die zukünftige Entwicklung der demografischen Komponenten ein sehr aktueller Referenzzeitraum (Wanderungen: 2000 – 2004, Geburten/Sterblichkeit: 2002 – 2004) einbezogen werden. Andere Voraussetzungen setzten bisher ein Jahr früher (2003) auf.

Aufgrund der oben beschriebenen Unterschiede zu anderen Vorausberechnungen ergeben sich zwangsläufig differierende Ergebnisse.

Das LDS NRW bietet auch zukünftig interessierten Kommunen gegen Erstattung der Selbstkosten den Service einer Durchführung von Modellrechnungen zur Entwicklung der Bevölkerung in Gemeinden bzw. Gemeindeteilen an. Die Annahmen werden hierbei vom Auftraggeber, d.h. der Kommune vorgegeben. Die Kosten belaufen sich bei einer Variante, die nur die Vorausberechnung der natürlichen Komponenten vorsieht, auf 130,-- Euro (zzgl. Umsatzsteuer). Beim Einbezug von Wanderungen werden zusätzlich 130,-- Euro (zzgl. Umsatzsteuer) erhoben. Ein Paket für 390,-- Euro (zzgl. Umsatzsteuer) beinhaltet maximal drei Wanderungsannahmen.

Für weitere Fragen bzw. für ein Gespräch zu dieser Thematik steht beim LDS NRW als Ansprechpartnerin Frau Dr. Ströker (Tel.: 0211/9449-4307) gerne zur Verfügung.

Az.: I/2 050-22

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