Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 409/2006 vom 22.05.2006

Vollzug des Elektronikschrottgesetzes

Die Geschäftsstelle des StGB NRW hat den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) angeschrieben und nochmals auf die nicht hinnehmbaren Problemstände bei der Abholung von Elektro- und Elektronikaltgeräten hingewiesen. In dem Schreiben ist folgendes mitgeteilt worden:

„Durch verschiedene Städte und Gemeinden sind wir darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Abholung von befüllten Containern mit Altgeräten seit dem 24.03.2006 nicht so wie vorgesehen funktioniert. Wir fügen Ihnen insoweit nur exemplarisch zwei Presseberichte als Anlage bei.

Weiterhin haben uns die Stadt Olsberg und die Stadt Brilon darüber unterrichtet, dass auch der Umgangston mit den Städten und Gemeinden seitens der Ear mehr als zu wünschen übrig lässt. Wir halten es für erforderlich, dass die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände in dieser Angelegenheit tätig wird, zumal nach dem ElektroG unzweifelhaft feststeht, dass die Hersteller über die Ear voll gemeldete Container zeitnah abzuholen und durch leere Container zu ersetzen haben.

Ebenso ist keine Rechtsgrundlage dafür erkennbar, dass für Vollmeldungen per Telefax eine Bearbeitungsgebühr von 250 € pro Stunde erhoben werden kann, zumal die Ear die Meldung per Telefax selbst als möglichen Meldungsweg offeriert hat. Da sich bei einer Meldung über das Internet nach den Mitteilungen der Städte und Gemeinden erhebliche Schwierigkeiten zeigen, erscheint eine Meldung per Telefax als einfacher und schneller Kommunikationsweg.

Im Übrigen ist uns durch den Kreis Lippe mitgeteilt worden, dass bei Containern der Gruppe 3 bemängelt worden sei, dass Bildschirme kaputt gewesen seien. Dieses war von Anfang an bei der Art und Weise der Erfassung zu erwarten. Soweit in einem Container der Gruppe 3 kaputte Bildschirme vorzufinden sind, müssen diese Container trotzdem abgefahren werden. Den Kommunen können auch keine Mehrkosten in Rechnung gestellt werden, wenn das von den Herstellern und der Ear bereitgestellte Container-Material Beschädigungen der alten E-Geräte auch während des Transports möglich werden lässt.

Vor diesem Hintergrund sind wir ebenfalls der Auffassung, dass zunächst die vorstehend beschriebenen Problemstände unverzüglich abgearbeitet werden müssen und es nicht an der Zeit ist nunmehr über die Abschaffung des „Container-Typs 99“ zu sprechen, wenn das Gesamtsystem derzeit nicht reibungslos funktioniert. Hier sind zunächst die wichtigeren „Hausaufgaben“ seitens der Ear und der Hersteller zu erledigen.

Abschließend möchten wir darüber informieren, dass die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit dem Umweltministerium NRW eine Abfrage bei den Städten und Gemeinden dazu planen, welche Problemstände es bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten gibt.“

Az.: II/2 32-02-08 qu/g

Az.: II/2 32-02-08 qu/g

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