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StGB NRW-Mitteilung 328/2001 vom 05.06.2001

Vollzug der Landeshundeverordnung

Mit dem in den Mitteilungen 4/2001 vom 20.02.2001, Nr. 111, abgedruckten Schreiben hatte sich der Städte- und Gemeindebund NRW an die Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt, um nochmals auf die finanziellen Probleme bei der Umsetzung der Landeshundeverordnung NRW hinzuweisen. Besonders die Kosten für die Unterbringung weggenommener Hunde sind wegen der vielfach erforderlichen Unterbringung in privaten Tierpensionen ganz erheblich.

Die Ministerin hat uns nun mit folgendem Schreiben geantwortet:

"Für Ihr vorgenanntes Schreiben, dass ich leider erst jetzt beantworten kann, danke ich Ihnen.

Sie haben in Ihrem Schreiben darauf hingewiesen, dass bereits aus den mir, ursprünglich für andere Aufgaben vorgesehenen Mitteln, als Sofortmaßnahme den Gemeinden 100.000,- zur Verfügung gestellt worden sind.

Damit ist in dieser Hinsicht mein Etat jedoch erschöpft. Aus diesem Grund habe ich die Diskussion um die vermehrten Kosten der Städte und Gemeinden bei der Unterbringung von Hunden zum Anlass genommen, bei den Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag um die Zuweisung von finanziellen Mitteln zur Unterstützung der Kommunen zu bitten.

Dieser Bitte sind die Parlamentarier leider nicht nachgekommen, da dort deutlich herausgestellt worden ist, das die Unterbringung der Hunde eine kommunale Aufgabe ist, die in die originäre Zuständigkeit der Städte und Gemeinden fällt.

In diesem Zusammenhang wird auch das Argument der vermehrten Steuereinnahmen aus der Hundesteuer in die Diskussion angebracht. Bei objektiver Betrachtung der Steuersätze in verschiedenen Gemeinden ist es durchaus vorstellbar, Gelder hieraus für die notwendige Unterbringung der Tiere einzusetzen.

Auch die Einrichtung von Unterbringungsheimen für Hunde durch das Land Nordrhein-Westfalen geht in der Sache fehl. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung originäre kommunale Aufgaben und Verpflichtungen zu übernehmen.

Es ist daher nur möglich, über den Landtag, im Rahmen von dort freiwillig bereitgestellten finanziellen Mittel für den Haushalt 2002 eine Unterstützung der Kommunen mit Landesmitteln zu erreichen."

Die Antwort ist unseres Erachtens nicht zufriedenstellend. Zwar ist die Unterbringung der Hunde eine kommunale Aufgabe, da sie im Rahmen der Gefahrenabwehr von den Ordnungsbehörden durchzuführen ist. Die Fallzahlen dieser Unterbringung sind jedoch mit Erlaß der Landeshundeverordnung NRW drastisch gestiegen. Insofern gebietet unseres Erachtens der Konnexitätsgedanke, daß der durch das Gesetz gestiegene Aufwand auf Seiten der kommunalen Ebene auch finanziell ausgeglichen werden muß.

Wir werden daher gemeinsam mit dem Städtetag Nordrhein-Westfalen nach Wegen suchen, wie wir die im Landtag vertretenen Fraktionen für die Problematik sensibilisieren können. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir informieren.

Az.: I/2 100-00/2

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