Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 61/2003 vom 05.01.2003

Volkswirtschaftliche Kosten durch Straßenverkehrsunfälle

Die Bundesanstalt für Straßenwesen ermittelt jährlich die Kosten, die infolge von Straßenverkehrsunfällen entstanden sind. Personen- und Sachschäden bei Straßenverkehrsunfällen verursachten im Jahr 2000 in Deutschland volkswirtschaftliche Kosten von 35,6 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr sind die Unfallkosten um eine viertel Milliarde Euro gestiegen.

Die volkswirtschaftlichen Kosten durch Straßenverkehrsunfälle betrugen im Jahr 2000 insgesamt 35,6 Mrd. €. Die Personenschäden hatten hieran mit 18,9 Mrd. € einen Anteil von 53 %, die Sachschäden mit 16,7 Mrd. € einen Anteil von 47 %.

Die Unfallkosten stiegen leicht an, obwohl die schlimmsten Unfallfolgen - die Anzahl der Getöteten und Schwerverletzten - von Jahr zu Jahr zurückgehen. Die Ursachen für die ge

genläufige Entwicklung der Unfallkosten liegen sowohl in Veränderungen der Struktur der Unfallfolgen als auch in Sonderfaktoren der wirtschaftlichen Entwicklung.

Anders als bei Straßenverkehrsunfällen mit schwerem Personenschaden (Getötete und Schwerverletzte) ist bei der Gesamtzahl aller polizeilich erfaßten Straßenverkehrsunfälle kein eindeutiger Rückgang zu verzeichnen.

Kostensteigerungen im Gesundheitswesen haben dazu geführt, daß sich die Reproduktionskosten (u.a. Kosten für die Wiederherstellung der Gesundheit) in den letzten Jahren kaum verringert haben. Die zurückgehende Anzahl schwerer Personenschäden hat insofern nur bei den Ressourcenausfallkosten zu deutlichen Kostensenkungen geführt.

Der Sachschadensaufwand der Kfz-Haftpflichtversicherung steigt seit Jahren an, ebenso die Schadenfälle der Versicherungen (seit 1998). Ferner ist bei den Produktionsausfällen durch Kfz-Schäden ein Anstieg zu verzeichnen. Insgesamt steigen die Sachschadenskosten daher seit Jahren kontinuierlich an.

Den von dem Anstieg der Sachschadenskosten ausgehenden Kostendruck können die Rückgänge bei den durch Personenschäden verursachten Unfallkosten nur dann kompensieren, wenn erhebliche Rückgänge bei Getöteten und Schwerverletzten zu verzeichnen sind. So führte der Rückgang um annähernd 700 Getötete zwischen 1995 und 1996 auch zu einem deutlichen Rückgang der gesamten Unfallkosten. Die eher geringfügigen Rückgänge bei Getöteten in den letzten beiden Jahren konnten den Anstieg der Sachschadenskosten nicht ausgleichen.

Az.: III/1 640 . 21

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