Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 76/2012 vom 23.12.2011

VOB/A-Änderungen im Bundesanzeiger veröffentlicht

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mitgeteilt, dass der 2. und 3. Abschnitt der VOB/A im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bundesanzeiger vom 02.12.2011, S. 4270 und Beilage).

Der 2. Abschnitt der VOB/A wurde mit dem Ziel überarbeitet, eine strukturelle Zusammenfassung von Basis und a-Paragrafen vorzunehmen und damit eine Angleichung an die bereits bestehende Struktur des 2. Abschnitts (EG) der VOL/A vorzunehmen. Mithin regelt auch der neue 2. Abschnitt der VOB/A die Vergabe von Aufträgen, deren Auftragswerte den EU-Schwellenwert erreichen bzw. überschreiten. Welche konkrete Fassung des 2. Abschnittes anzuwenden ist, richtet sich indes nach der Vergabeverordnung (VgV). Die VgV schreibt derzeit noch die Anwendung des 2. Abschnittes der VOB/A in der Fassung 2009 vor. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) soll — auch mit Blick auf die neuen EU-Schwellenwerte — die VgV im Frühjahr 2012 geändert werden. Mit einem Inkrafttreten der Änderungen kann daher im April/Mai 2012 gerechnet werden.

Für die kommunale Vergabepraxis bedeutet dies, dass erst ab diesem Zeitpunkt (Inkrafttreten der geänderten VgV) der bereits im Bundesanzeiger veröffentlichte neue 2. Abschnitt der VOB/A angewendet werden darf.

Beim neuen 3. Abschnitt der VOB/A handelt es sich um eine Neuregelung, mit der die EU-Richtlinie 2009/81/EG für Vergaben in den Bereichen von Verteidigung und Sicherheit umgesetzt werden soll. Auch dieser 3. Abschnitt kann erst dann angewendet werden, wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt. Diesbezüglich soll eine separate Vergabeverordnung für den Bereich Verteidigung und Sicherheit verabschiedet werden. Auch hiermit ist im Frühjahr 2012 zu rechnen. Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Verordnung wird also der neue 3. Abschnitt der VOB/A nicht anzuwenden sein.

Az.: II/1 608-08

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