Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 100/2009 vom 14.01.2009

VOB/A 2009 beschlossen

Der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) hat Ende des Jahres 2008 die VOB/A 2009 beschlossen. Im Rahmen dieser Vorstandssitzung hat sich der DStGB – ebenso wie der DST – bei der Beschlussfassung über die VOB/A 2009 der Stimme enthalten.

Der DStGB hat aus seinen bereits vor einigen Jahren aufgestellten zehn Kernforderungen an eine Novellierung des Vergaberechts entscheidende Punkte durchsetzen können. Dies betrifft insbesondere den vom DStGB geforderten Wegfall der Formalisierung des Vergaberechts. Dieser kommt in der Neufassung der VOB/A (s. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c VOB/A sowie § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A) insbesondere dadurch zum Ausdruck, dass Angebote, bei denen ein einzelner und unwesentlicher Positionspreis fehlt unter bestimmten Voraussetzungen – entgegen der heutigen Rechtsprechung – nicht ausgeschlossen werden dürfen. Weiter können zukünftig vom Bieter nicht rechtzeitig beigebrachte und daher fehlende Erklärungen oder Nachweise spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber nachgereicht werden.

Die in der neuen VOB/A in § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A genannten Wertgrenzen liegen unterhalb der Wertgrenzen von Nr. 7 der kommunalen Vergabegrundsätze (Vergabeerlass des Innenministeriums vom 22.03.2006). Diese sind jedoch vorrangig. Ggf. bestehen jedoch auch gemeindeinterne Vergaberichtlinien die geringere Wertgrenzen festlegen und insoweit zu beachten sind.

Nachteilig muss jedoch für die Städte und Gemeinden als Auftraggeber die in die VOB/A 2009 neu aufgenommene Regelung zu den Sicherheitsleistungen (§ 9 Abs. 7 VOB/A) beurteilt werden. Danach soll auf Sicherheitsleistungen künftig ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn Mängel der Leistung voraussichtlich nicht eintreten. Unterschreitet die Auftragssumme 250 000 Euro ohne Umsatzsteuer, ist auf Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung und in der Regel auf Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche zu verzichten. Bei Beschränkter Ausschreibung sowie bei Freihändiger Vergabe sollen Sicherheitsleistungen in der Regel nicht verlangt werden.

Der DStGB hat in dieser Regelung eine einseitige und nicht sachgerechte Beeinträchtigung der berechtigten Interessen der Kommunen als Auftraggeber gesehen und vehement abgelehnt. Folge der Neuregelungen insgesamt war eine Enthaltung des DStGB in der DVA-Vorstandssitzung.

Da derzeit noch nicht feststeht, ob die Vergaberegeln für Auftragsvergaben in den sogenannten „Sektoren“ in einer einheitlichen Sektorenverordnung zusammengefasst werden, hat sich der DVA bei den Sektorenregelungen im 3. und 4. Abschnitt der VOB/A auf notwendige Anpassungen beschränkt.

Die neue VOB/A 2009 soll voraussichtlich im Frühjahr 2009 auf der Grundlage der erforderlichen Verweisungen im neuen GWB bzw. in der Vergabeverordnung in Kraft treten.

Sobald die neue VOB im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, ist dann unterhalb der EU-Schwellenwerte dieses neue Regelwerk anzuwenden. Eine Änderung des o.g. Vergabeerlasses bedarf es insoweit nicht, da dieser in Nr. 4 eine dynamische Verweisung enthält. Im Intranet kann unter Bauen und Vergabe der komplette Text der VOB/A eingesehen werden.

Az.: II/1 608-00

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