Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 644/2013 vom 17.09.2013

VKU-Stadtwerkekongress zu Kommunen und Energiewende

Auf dem diesjährigen VKU-Stadtwerkekongress stellte der VKU-Präsident, Ivo Gönner, fest, dass die Energiewende nur mit den Kommunen und den Stadtwerken als Dienstleister der Kommunen funktioniere. Die Stadtwerke als Träger der Energiewende dürften nicht „aus dem Spiel gekegelt werden“, forderte Gönner mit Blick auf die fehlende Rentierlichkeit kommunaler Investitionen in flexible, moderne Kraftwerke, die die Energieversorgung sicherstellen. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck wurde diesbezüglich noch deutlicher: Die Branche sei faktisch enteignet worden. Auch der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, forderte, der konventionellen Erzeugung die Gelegenheit zur Anpassung zu geben. Dazu schlug er vor, über Änderungen bei der Förderung der erneuerbaren Energien das Tempo aus der Energiewende herauszunehmen.

In seinem Eröffnungsvortrag unter dem Titel „Mit Städten und Stadtwerken die Energiezukunft gestalten“ forderte VKU-Präsident Gönner, dass die Stadtwerke als Träger der Energiewende nicht aus dem Spiel gekegelt werden dürfen. Dies bezog er auf die derzeit mangelnde Rentabilität von Investitionen in moderne, hochflexible Kraftwerke, die die Stadtwerke zur Bereitstellung der Versorgungssicherheit vorhalten. Gönner forderte, dass die EEG-Anlagenbetreiber sich an den Kosten für die Vorhaltung dieser Kraftwerke beteiligen und auch einen Unterstützungsbeitrag beim Ausbau der Netze leisten müssen. Die Bereitstellung der Energiesicherheit müsse bezahlt werden, dies sei mit Blick auf die Versorgungssicherheit des Wirtschaftsstandorts Deutschland von großer Wichtigkeit.

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck fordere die Politik in seinem Vortrag auf, im Energiesektor zum Erfolgsmodell der sozialen Marktwirtschaft zurückzukehren. Dies betonte er mit Blick auf die Überförderung und den Kostenanstieg der erneuerbaren Energien und die daraus folgende Unwirtschaftlichkeit neuer kommunalwirtschaftlicher Kraftwerksinvestitionen. Wörtlich stellte Reck fest: „Die Branche ist faktisch enteignet worden“. Dies sei nicht hinnehmbar, es sei keine Zeit mehr, diesen Zustand zu perpetuieren.

Vor diesem Hintergrund forderte Reck ein neues Strommarktdesign. Hierfür gebe es einen großen Konsens in der Energiewirtschaft. Die derzeit hierzu vorgeschlagenen Modelle, zu denen auch der VKU-Vorschlag für ein Energiemarktdesign zählt, nur in Nuancen.

Auch der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, äußerte sich zu einem neuen Energiemarktdesign. Dies sei ein evolutionärer Prozess, der in Schritten passieren müsse. Deshalb warnte er vor Schnellschüssen. Allerdings forderte Mundt eine rasche EEG-Reform als Notmaßnahme. Dabei sollte man den Einspeisevorrang abschaffen, die Standortauswahl der EEG-Anlagen staatlicherseits steuern und eine verpflichtende Direktvermarktung im Bereich der Neuanlagen einführen. Die Förderung der erneuerbaren Energien sollte wettbewerblich ausgestaltet werden. Diesbezüglich sagte Mundt, dass er viel von Ausschreibungsmodellen halte. Auch sprach sich Mundt dafür aus, dass die EEG-Anlagenbetreiber einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten müssen. Dies solle über Lieferverpflichtungen passieren. Insgesamt sprach sich Mundt dafür aus, durch weniger Förderung das Tempo aus der Energiewende herauszunehmen.

Skeptisch äußerte sich Mundt gegenüber der Einführung eines Kapazitätsmarktes. Ein solches Modell sei sehr komplex, sehr regelungsintensiv und unflexibel. Als Alternative bevorzuge er eine strategische Reserve, da diese sich besser in einen Energy-only-Markt einfüge. Mundt ging auch auf die Themen Rekommunalisierung und kartellrechtliche Überprüfung von Gebühren ein. Bezüglich der Rekommunalisierung stellte er fest, dass das Bundeskartellamt nichts gegen den kommunalen Netzbetrieb im Energiebereich habe. Es dürfe allerdings keine Bevorzugung von kommunalen Unternehmen bei der Konzessionsvergabe geben.

Hinsichtlich des vom Gesetzgeber neu eingeführten Ausschlusses der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle auf öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge stellte Mundt fest, dass die kommunale Seite hier sehr erfolgreich beim Gesetzgeber gewesen sei. Allerdings sehe er die Gefahr einer Regulierung der 6.000 Wasserversorger, wenn „überzogen werde“.

Az.: II/3 811-00/8

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