Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 271/2001 vom 05.05.2001

Virtuelles Rathaus und E-Government

Die Gemeinden und Kreise in NRW haben in den letzten Jahren einen vielschichtigen Reformprozeß in Gang gesetzt. Die Schnittstelle zweier Themenbereiche der Verwaltungsmodernisierung, nämlich die Einführung neuer Technologien in der Verwaltung (E-Government) und Kundenfreundlichkeit bzw. Partizipation der Bürgerinnen und Bürger spiegelt sich im Projekt Virtuelles Rathaus wieder.

Nach einer Studie des PSEPHOS-Instituts für Wahlforschung und Sozialwissenschaften sollen bereits ¾ der Städte mit Arbeiten zu einem Virtuellen Rathaus begonnen haben. Knapp ¼ befindet sich im Planungsstadium. Da der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien, gerade auch im Hinblick auf den Bürger als eine wichtige Aufgabe für die kommunale Verwaltung gesehen wird, führt die Landesregierung in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden in jedem Regierungsbezirk eine Auftaktveranstaltung durch, auf der die mit Landesmitteln geförderte Konzeption für ein Virtuelles Rathaus der Stadt Hagen vorgestellt werden wird. Die Termine lauten:

21. Mai Regierungsbezirk Köln, 08. Juni Regierungsbezirk Düsseldorf, 18. Juni Regierungsbezirk Detmold, 20. Juni Regierungsbezirk Arnsberg. Weitere Einzelheiten können bei den Regierungsbezirken nachgefragt werden.

Az.: I 030-00-4

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