Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 774/2004 vom 14.10.2004

Vierjährige Übergangsfrist für das NKF

In seiner Sitzung am 13.10.2004 hat sich der kommunalpolitische Ausschuss des Landtags darauf verständigt, die im Gesetzentwurf vorgesehene Übergangsfrist von 3 auf 4 Jahre zu verlängern. Damit wurde ein Votum des Städte- und Gemeindebundes aus der Anhörung zum Gesetzentwurf über ein "Neues Kommunales Finanzmanagement" aufgegriffen. Dies bedeutet, dass die Umstellung auf das doppische Rechnungswesen für alle Städte, Gemeinden und Kreise zum 01.01.2009 verbindlich wird.

Im Übrigen wird es nach den Ergebnissen der Sitzung des kommunalpolitischen Ausschusses wohl nicht mehr zu wesentlichen Änderungen an dem Gesetzentwurf kommen.

Az.: IV 904-05/6

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