Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 80/2021 vom 03.02.2021

VGH München: Münchener Verordnung gegen steigende Mieten gekippt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine Vorgabe der Stadt München gekippt, wonach beim Abriss von Mietshäusern neue, bezahlbare Mietwohnungen in vergleichbarer Lage gebaut werden müssen. Einer Zweckentfremdungssatzung dürften „keine einschränkenden Nebenbestimmungen hinzugefügt werden", heißt es in dem Beschluss vom 20.01.2020.

Der Verband Haus und Grund hatte gegen diese Verordnung von 2019 geklagt, und das Gericht gab ihm Recht. Die Verordnung solle „lediglich eine Verschlechterung oder zusätzliche Gefährdung der Versorgungslage der Bevölkerung" verhindern, entschied der Gerichtshof. „Dieser Schutzzweck rechtfertigt es nicht, dem Eigentümer unter Einschränkung seiner Verfügungsbefugnis zu verwehren, veralteten Wohnraum durch neuen zu ersetzen."

Einer Zweckentfremdungssatzung dürften „keine einschränkenden Nebenbestimmungen hinzugefügt werden", so der VGH. Ebenso wenig müsse der Eigentümer neu geschaffenen Ersatzwohnraum dem Wohnungsmarkt zu den gleichen Mietpreisbedingungen zur Verfügung stellen wie zuvor den veralteten, durch Abriss zweckentfremdeten Wohnraum. Es gebe „keine gesetzliche Grundlage" dafür, die Verfügungsbefugnis und Vertragsfreiheit einzuschränken.

Az.: 20.4.2.2-002/002 mag

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