Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 467/2012 vom 16.08.2012

VGH Mannheim zur Mitbenutzung beim Dualen System

Ein privates Unternehmen, das ein Rückholsystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) nach § 6 der Verpackungs-Verordnung betreibt (sog. Duales System) ist verpflichtet, die öffentlichen Erfassungseinrichtungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (in NRW: Stadt/Gemeinde) gegen ein angemessenes Entgelt mitzubenutzen. Dieses hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim mit Urteil vom 24.07.2012 (Az.: 10 S 2554/10) entschieden. Nach dem VGH Baden-Württemberg ist in dem konkret entschiedenen Fall die DSD GmbH verpflichtet, die Einrichtungen für die Sammlung von Papier/Pappe/Karton (PPK) des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers mitzubenutzen. Für die Mitbenutzung ist dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein angemessenes Entgelt zu zahlen, welches entsprechend den kommunalabgabenrechtlichen Grundsätzen zu ermitteln ist. Der VGH Baden-Württemberg hat auch bestätigt, dass § 9 Abs. 4 Satz 5 Verpackungs-Verordnung insoweit als Anspruchsgrundlage herangezogen werden kann.

Az.: II/2 32-16-4 qu-ko

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