Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 588/2022 vom 12.09.2022

VG Gießen zu § 22 Verpackungsgesetz

Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Urteil vom 09.08.2022 (Az. 6 K 2794/21.GI) entschieden, dass die gem. § 22 Abs. 1 Verpackungsgesetz (VerpackG) abgeschlossene Abstimmungsvereinbarung zwischen einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (in NRW: Stadt, Gemeinde, Kreis) und den zurzeit 12 privaten Systembetreibern des privatwirtschaftlichen Dualen Systems zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Einwegverpackungen für alle 12 privaten Systembetreiber verbindlich ist, wenn 2/3 der privaten Systembetreiber der Abstimmungsvereinbarung zugestimmt haben. Es sind deshalb alle privaten Systembetreiber verpflichtet, die vereinbarten Mitbenutzungsentgelte zu zahlen. Gleiches gilt für die vereinbarte, gemeinsame Verwertung des Altpapiers bezogen darauf, dass in den kommunalen Altpapiergefäßen die Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton mit erfasst werden und einer Verwertung zugeführt werden.

Az.: 25.0.8-004/006

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search