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StGB NRW-Mitteilung 30/2015 vom 13.01.2015

VG Berlin zur Ausstellung "Körperwelten" und Bestattungsrecht

In einem Urteil vom 16. Dezember 2014 (Az.: VG 21 K 346.14) hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass es sich bei den Plastinaten in der Ausstellung Körperwelten zwar um Leichen handele, diese aber nicht vom Berliner-Bestattungsgesetz erfasst würden, da das Gesetz die schnelle Bestattung Verstorbener beabsichtige und eine Bestattung von Plastinaten auf Friedhöfen aufgrund mangelnder Verwesung nicht in Betracht komme und auch eine Einäscherung in den derzeit bestehenden Krematorien ausscheide. Vielmehr handele es sich bei der Ausstellung von Plastinaten um ein Äquivalent zu öffentlichen Sammlungen anatomischer Präparate, deren Bestattung der Gesetzgeber nach Auffassung des VG nicht habe regeln wollen.

Die Berufung wurde zugelassen. Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht. Die Pressemitteilung kann unter http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20141219.0945.400692.html abgerufen werden.

Az.: IV/2 873-00

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