Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 524/1996 vom 05.11.1996

Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe

Der Begriff "Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf" ist durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14.08.1969 festgelegt und betrifft die gem. § 25 Abs. 1 BBiG und § 25 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO) anerkannten Ausbildungsgänge. Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 Berufsbildungsförderungsgesetz obliegt es dem Institut für Berufsbildung, das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe zu führen und zu veröffentlichen. Das aktuell vom Bundesinstitut für Berufsbildung vorgelegte "Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe (Ausgabe 1995)" dokumentiert die Ergebnisse der Arbeiten zur Ordnung der beruflichen Bildung im nichtschulischen Bereich zum Stand 1. Oktober 1995.

Das Verzeichnis ist als Beilage Nr. 185 a zum Bundesanzeiger Nr. 185 vom 1. Oktober 1996 veröffentlicht worden.

Az.: II/1 211-43

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