Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 149/2000 vom 05.03.2000

Verwertungs-Verordnungen

In den Mitt. NWStGB 2000 Nr. 114 und Nr. 115 (S. 52ff.) hatte die Geschäftsstelle darüber berichtet, daß aus dem Bundesumweltministerium ein Entwurf für eine allgemeine Verwaltungsvorschrift ("TA Verwertung") zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bekannt geworden ist. Die Geschäftsstelle hatte diesen Entwurf kategorisch abgelehnt und die Umweltministerin und den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß der Entwurf nicht weiter verfolgt wird, da anderenfalls die kommunale Abfallentsorgung vor dem Ende steht (siehe hierzu ausführlich: Mitt. NWStGB 2000 Nr. 114 und 115, S. 52ff.). Unabhängig davon ist bekannt geworden, daß im Bundesumweltministerium auch an weiteren Verwertungs-Verordnungen gearbeitet wird. Geplant ist unter anderem eine sogenannte "Altholzverordnung" . Im Rahmen dieser Verordnung soll der Begriff Altholz insgesamt definiert werden. Weiterhin ist eine Einteilung des Altholzes in verschiedene Kategorien entsprechend der Belastung vorgesehen. Auch soll im Rahmen der Verordnung die stoffliche und energetische Verwertung geregelt werden, wobei jedoch keine Priorität der einen oder anderen Verwertungsart vorgesehen ist. Im übrigen sind folgende weitere Verwertungs-Verordnungen angedacht:

- Bergversatz/Untertagedeponien,

- Bauabfälle,

- gemischte Gewerbeabfälle,

- Shredderabfälle.

Az.: II/2 31- 02

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