Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 95/2002 vom 05.02.2002

Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau

Die Verwendung von Recyclingmaterial aus dem Straßenbau für den Straßenbau muss, auch mit Blick auf das Bundesbodenschutzgesetz, umweltverträglich erfolgen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat in diesem Zusammenhang die Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau", Ausgabe 2001, (RuVA-StB 01) mit seinem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 40/2001 in seinem Zuständigkeitsbereich eingeführt. Die Richtlinien sind von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen unter Berücksichtigung der Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) im Einvernehmen mit dem BMVBW und der obersten Straßenbauverwaltungen der Länder aufgestellt worden.

Die neuen RuVA-StB 01 ersetzen die bisherigen "Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau", sowie die Arbeitspapiere und Grundsätze der FGSV zur Umweltverträglichkeit von Mineralstoffen sowie den Grundsätzen für die umweltverträgliche Verwendung und Wiederverwendung von Straßenbaustoffen aus dem Jahre 1991.

Das BMVBW weist besonders darauf hin, dass in Wassergewinnungsgebieten die Verwendung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie von kalt verarbeitetem Ausbauasphalt ohne Bindemittel nicht zugelassen ist. Hierfür gelten zusätzlich die "Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten" (RiStWag). Eine weitere Besonderheit ist, dass die vorliegenden Vorschriften der RuVA-StB 01 nach ihrer Einführung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 8 Bundesbodenschutzgesetz Vorrang vor den entsprechenden Vorschriften des Bundesbodenschutzgesetzes genießen.

Die Richtlinie sind beim FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln-Sürth, zu beziehen.

Az.: III 640 - 27

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