Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 27/2003 vom 05.01.2003

Verwendung von Speckstein

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat mit Schreiben vom 21.11.2002 der Geschäftsstelle einen Erlaß des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW vom 28.08.2002 zugeleitet. Danach hat das Ministerium die Bezirksregierung aufgefordert, die Schulen ihres Bezirkes darüber zu informieren, daß die Bearbeitung von Specksteinen in der Schule bis auf weiteres unterbleiben soll. Es handele sich hierbei ausdrücklich um eine prophylaktische Maßnahme zum Schutz der Gesundheit.

Die Entscheidung wurde in Absprache mit dem westfälischen Gemeinde-Unfallversicherungsverband getroffen. Das Bearbeitungsverbot soll bis zur bundesweiten Entscheidung auf KMK-Ebene aufrecht erhalten bleiben.

Az.: IV/2 216-15

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