Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 29/2013 vom 18.12.2012

Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW geändert

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 07.11.2012 das Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW sowie zur Anpassung des Landeszustellungsgesetzes an das De-Mail-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz wurde am 21.11.2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht (GV. NRW. 2012 S. 507 ff.). Bei dem Änderungsgesetz handelt es sich weitgehend um eine Anpassung des Landesvollstreckungsrechtes an die bundesgesetzliche Rechtslage sowie um einzelne zusätzliche landesspezifische Veränderungen.

Im Wesentlichen geht es um die Anpassung an die Reform des Kontenpfändungsschutzes und um eine Anpassung an die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung. Ab 01.01.2013 eröffnet der Bundesgesetzgeber Gläubigern, Vollstreckungsorganen und Vollstreckungsbehörden eine grundlegende Neuausrichtung der Geldvollstreckung im Bereich von ZPO und Abgabenordnung. Wir dürfen hierzu vertiefend auf die Informationen der Homepage des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter www.kassenverwalter.de/Fachthemen/Reform_der_Sachaufklaerung verweisen.

Az.: IV/1 952-00

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