Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 738/2005 vom 18.10.2005

Verwaltungsvollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen

Der Fachverband der Kommunalkassenverwalter NRW hat zu der Frage, wie das neue Instrument zur Verwaltungsvollstreckung bestimmter privatrechtlicher Geldforderungen in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen angenommen wird (vgl. Neuregelung des § 1 Abs. 2 bis 4 VwVG NRW), eine Umfrage unter den Kommunalkassen in den Regierungsbezirken Münster, Düsseldorf und Köln durchgeführt. An der Beantwortung der Umfrage haben sich Kommunalkassen aller Größenordnungen und unterschiedlicher Struktur beteiligt, so dass man von einem repräsentativen Querschnitt der Situation in Nordrhein-Westfalen ausgehen kann.

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass das neue Instrument zur Verwaltungsvollstreckung bestimmter privatrechtlicher Geldforderungen gem. § 1 Abs. 2 bis 4 VwVG NRW von der Vollstreckungspraxis sehr positiv bewertet wird. So haben über 82 % der Teilnehmer der Umfrage angegeben, die neuen rechtlichen Möglichkeiten zur öffentlich-rechtlichen Vollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen zu nutzen. Knapp 80 % der Antwortenden sehen in dem neuen Instrument eine Beschleunigung des Verfahrens gegenüber der bisherigen ZPO-Vollstreckung. Insgesamt positiv bewerten das neue Instrumentarium knapp 90 % der Teilnehmer.

Eine detaillierte Auswertung der Umfrageergebnisse wird in der Zeitschrift „NRW Kurier 2005“ des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter im Dezember 2005 veröffentlicht werden.

Az.: IV/1 952-00

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