Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 406/2014 vom 12.06.2014

Verwaltungsverfahrensgesetz NRW neu gefasst

Am 28.05.2014 ist das novellierte Verwaltungsverfahrensgesetz NRW durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Diese Überarbeitung schafft wichtige Voraussetzungen für ein medienbruchfreies E-Government in der Kommunalverwaltung. Übernommen wurden dazu die Änderungen des entsprechenden Gesetzes auf Bundesebene.

Die Novellierung betrifft unter anderem den Ersatz der Schriftform (§ 3a), die öffentliche Bekanntmachung im Internet (§ 27a) sowie Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes (§ 37). Als Ersatz der Schriftform sind nun auch Eingaben über De-Mail mit sicherer Anmeldung oder über Verwaltungs-Terminals möglich. In welchen Fällen Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist und wo diese durch sichere Alternativen wie De-Mail ersetzt werden kann, muss allerdings noch geprüft werden. Die NRW-Landesregierung hat dazu eine Durchsicht sämtlicher Landesgesetze in Aussicht gestellt. Diese soll jedoch erst 2015 abgeschlossen sein.

Bezüglich der öffentlichen Bekanntmachung gilt nun die Vorschrift, dass bekanntzumachende Inhalte zusätzlich im Internet veröffentlicht werden sollen. Dies muss auf der Internetseite der Behörde oder ihres Verwaltungsträgers geschehen und erstreckt sich auch auf Unterlagen, die bisher lediglich zur Einsicht ausgelegt werden. Das novellierte Verwaltungsverfahrensgesetz NRW ist im Internet abrufbar unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2010&bes_id=4844&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=verwaltungsverfahrensgesetz#det305823 .

Az.: I/3 085-01

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