Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 249/2010 vom 10.05.2010

Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2010

Wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mitgeteilt hat, ist die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2010 vom Bund am 29.04.2010 unterzeichnet worden. Die Verwaltungsvereinbarung wird in Kraft treten, sobald alle Länder ebenfalls gegengezeichnet haben. Hiermit ist in Kürze zu rechnen.

Der Bund stellt den Ländern ausweislich der VV Städtebauförderung 2010 dieses Jahr Finanzhilfen in Höhe von rund 535 Mio. Euro zur Verfügung. Der DStGB hat die insoweit vorgenommene Kürzung der Bundesfinanzhilfen um ca. 65 Mio. Euro (ursprünglich waren 600 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen vorgesehen) deutlich kritisiert. Nach Auffassung des DStGB muss eine dauerhafte Finanzierung der Städtebauförderung auf hohem Niveau angesichts der aktuellen Herausforderungen im Rahmen der Stadtentwicklungspolitik sichergestellt werden. Dies bedingt, dass die Städtebaufördermittel des Bundes ab dem Programmjahr 2011 wieder auf mindestens 600 Mio. Euro p. a. erhöht werden.

Von besonderem Interesse ist die Einführung eines neuen Förderprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“. Dieses Förderprogramm wurde im Rahmen der Initiative „Ländliche Infrastruktur“ aufgelegt und soll gezielt kleinere Städte und Gemeinden in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten unterstützen. Die Fördermittel in diesem Bereich sollen zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge eingesetzt werden.

Ausweislich Art. 10 der VV sind vorrangig überörtlich zusammenarbeitende oder ein Netzwerk bildende Städte oder Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten beziehungsweise kleinere Städte in Abstimmung mit ihrem Umland förderfähig.

Ein weiterer Schwerpunkt der diesjährigen Vereinbarung ist zudem die Förderung der Innenentwicklung der Städte und Gemeinden. Das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bleibt insoweit das Leitprogramm. Der Bund hat hierfür die Fördermittel auf 86 Mio. Euro erhöht und damit gegenüber 2009 verdoppelt.

Im Programm Stadtumbau Ost wurden die besonderen Fördermittel zur Sanierung von Altbauten bis einschließlich Baujahr 1948 zu vernünftigen Konditionen erweitert.

Die Programme „Städtebaulicher Denkmalschutz“ in Ost und West werden auf hohem Niveau weitergeführt. Für das Förderjahr 2010 stehen mithin folgende Programme zur Verfügung:

  1. „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ca. 86 Mio. Euro)
  1. „Stadtumbau Ost“ (ca. 95 Mio. Euro) und „Stadtumbau West“ (ca. 86 Mio. Euro)
  1. „Soziale Stadt“ (ca. 95 Mio. Euro)
  1. „Städtebaulicher Denkmalschutz Ost“ (ca. 70 Mio. Euro) und „Städtebaulicher Denkmalschutz West“ (ca. 30,5 Mio. Euro)
  1. „Kleinere Städte und Gemeinden“ (ca. 18 Mio. Euro)
  1. „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Ost und West“ (je 27 Mio. Euro)

Die Verwaltungsvereinbarung ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet-Angebot des Verbandes (Mitgliederbereich) unter Rubrik "Fachinformation und Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe" abzurufen. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände werden in Kürze die Beratungen zur weiteren Gestaltung der Städtebauförderung über das Jahr 2010 hinaus aufnehmen.

Der StGB NRW wird sich in diesem Zusammenhang weiterhin für eine insgesamt flexiblere Ausgestaltung der Städtebauförderung aussprechen. Insbesondere der integrative Ansatz der Stadtentwicklung macht eine unbürokratische Mittelverwendung vor Ort und eine bessere Kompatibilität der Programme erforderlich. Dies bedingt mittelfristig eine Stärkung der Eigenverantwortung der Städte und Gemeinden auch durch Zusammenführung der unterschiedlichen Städtebauförderprogramme.

Um langfristig Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte zudem der Abschluss einer mehrjährigen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geprüft werden.

Die Geschäftsstelle wird die Mitgliedsverbände zeitnah über die weitere Entwicklung unterrichten.

Az.: II/1 652-00

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