Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 233/2009 vom 20.04.2009

Verwaltungsvereinbarung zum Zukunftsinvestitionsgesetz in Kraft

Die zum Zukunftsinvestitionsgesetz gehörende Verwaltungsvereinbarung ist - nachdem sie im Umlaufverfahren durch alle Länder und den Bund unterschrieben wurde - am 2. April 2009 in Kraft getreten. Damit können die Bundesländer die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel abrufen.

Der im Bundesministerium der Finanzen zuständige Staatssekretär, Werner Gatzer, erklärte hierzu: „Mit der Unterzeichnung durch den Bund und die 16 Bundesländer sind auch die letzten formalen Voraussetzungen zur Realisierung von Investitionen aus dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung erfüllt. Von Anfang an war es Ziel für Bund und Länder, dass das Zukunftsinvestitionsgesetz als zentrales Element im Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland rasch seine Wirkung entfaltet. Die Mittel zur finanziellen Abrechnung konkreter Projekte können jetzt abgerufen werden.“

Az.: IV/1 900-11

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