Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 352/2015 vom 18.05.2015

Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung in Kraft

Die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015 ist am 07.05.2015 in Kraft getreten. Der Bund unterstützt damit Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen, demografischen, sozialen und ökologischen Wandels. In jedem Jahr stehen 700 Millionen Euro Bundesmittel für den Städtebau zur Verfügung, davon allein 150 Millionen Euro für das Programm „Soziale Stadt“. Das ist ein klares Signal für Investitionen in die Stadtentwicklung.

Das Geld fließt in Städte und Gemeinden aller Größenordnungen: In Metropolen genauso wie in kleine Gemeinden im ländlichen Raum. Die Förderung des Bundes löst hohe städtebauliche Gesamtinvestitionen aus, allein im aktuellen Förderjahr 2015 rund 10 Milliarden Euro Folgeinvestitionen von Land, Kommunen und privaten Unternehmen. Sie ist damit ein erheblicher Wirtschaftsfaktor für die Regionen. Von den Aufträgen profitieren vor allem das lokale Handwerk und Gewerbe.Für das Förderjahr 2015 stehen folgende Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung zur Verfügung:

  • „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zur Förderung der Innenentwicklung (110 Mio. Euro),
  • „Stadtumbau“ zur Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel in Ost (105 Mio. Euro) und West (105 Mio. Euro),
  • „Soziale Stadt“ für die Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf (150 Mio. Euro Bundesmittel),
  • „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zum Erhalt historischer Stadtkerne
    und Stadtquartiere in Ost (70 Mio. Euro) und West (40 Mio. Euro) und
  • „Kleinere Städte und Gemeinden“ zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen und dünn besiedelten Raum (70 Mio. Euro).

Schwerpunkte der Förderung 2015 sind die Themen „Grün in der Stadt“ sowie „Barriere-freiheit/Barrierearmut“ für eine generationengerechte Stadt. Diese Förderschwerpunkte wurden von Bund und Ländern explizit in die aktuell unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung 2015 auf-genommen.
Die Städtebauförderung ist eine der größten Erfolgsgeschichten der Bundesrepublik. Seit dem Start im Jahr 1971 hat der Bund rund 16 Mrd. Euro für Projekte zur Beseitigung städtebaulicher Missstände, zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen und zur Stärkung von Innenstädten und Ortszentren bereitgestellt.
Die Verwaltungsvereinbarung steht für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliedsbereich des Internetangebots des StGB NRW unter Rubrik Fachinformation und Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Städtebauförderung zum Download zur Verfügung.

Az.: II gr-la

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