Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 219/2009 vom 13.03.2009

Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2009 in Kraft

Am 25.02.2009 ist mit der Unterzeichnung durch alle Länder die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2009 in Kraft getreten.

Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung 2009 durch die Länder ist die erste Bedingung für die Wirksamkeit der Zuteilung der Bundesfinanzhilfe zur Städtebauförderung erfüllt. Die Zuteilung wird insgesamt erst wirksam, wenn dem Bund die Landesprogramme mit Begleitinformationen vorliegen und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) der Aufnahme in das Bundesprogramm 2009 entweder schriftlich zugestimmt oder nicht innerhalb der in Art. 12 VV festgelegten Monatsfrist widersprochen hat. Nach alledem können in Kürze die Städtebaufördermittel des Bundes und der Länder – je nach Programmbereich – an die Städte und Gemeinden ausgereicht werden.

Der Bund stellt nach Maßgabe des Bundeshaushaltsplans den Ländern im Haushaltsjahr 2009 zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen insgesamt
569,793 Mio. Euro (Verpflichtungsrahmen) zur Verfügung. Die den Ländern zugewiesenen Bundesmittel sind über die zuständigen Bundeskassen im Wege des HKR-Verfahrens in Anspruch zu nehmen.

Die Hauptgeschäftsstelle hat im Rahmen der Beratungen zur VV-Städtebauförderung 2009 Bund und Länder gebeten, die Verfahren zu beschleunigen und insbesondere die erforderlichen Landesprogramme möglichst schnell vorzulegen, damit diese geprüft und bestätigt werden können. Das BMVBS hatte in diesem Zusammenhang bereits Mitte Februar 2009 die Länder gebeten, dass die in der VV-Städtebauförderung 2009 festgelegten Städtebauförderungsmittel den Städten und Gemeinden vorbehaltlich des Inkrafttretens der VV und der Bestätigung der Landesprogramme bewilligt werden sollten. Mit Blick auf die konjunkturelle Lage erscheint eine zügige Bewilligung von Maßnahmen und damit ein Vorziehen städtebaulicher Investitionen dringend geboten.

Az.: II/1 652-00

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