Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 421/2011 vom 12.07.2011

Verwaltungsgericht Köln zur Regenwassernutzungsanlage

Das VG Köln hat mit Urteil vom 12.04.2011 (14 K 1101/10) entschieden, dass eine Stadt berechtigt ist,  die aus einer Regenwassernutzungsanlage entnommenen Regenwassermengen, die durch Gebrauch zu Schmutzwasser geworden sind, zu schätzen, wenn auf dem betroffenen Grundstück kein gesonderter Wassermesser an der Regenwassernutzungsanlage vorhanden ist, der misst, wie viel Regenwasser zu Schmutzwasser gemacht worden ist. Die beklagte Stadt hatte in ihrer Satzung geregelt, dass bei einem fehlenden Wassermesser an der Regenwassernutzungsanlage eine solche Schätzung zulässig ist. Dabei wurde satzungsrechtlich festgelegt, dass je auf dem Grundstück am Stichtag 30. Juni des Jahres gemeldeten Person 8 m³/Jahr aus der Regenwassernutzungsanlage durch Gebrauch zu Schmutzwasser geworden sind. Diese Schätzung war  nach dem VG Köln rechtmäßig und damit nicht zu beanstanden.

Az.: II/2 24-21 qu-ko

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