Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 562/2011 vom 09.11.2011

Verwaltungsgericht Köln zum Abfallgebührenschuldner

Das VG Köln hat mit Urteil vom 15.3.2011 (Az.: 14 K 5188/09 — abrufbar unter www.nrwe.de) entschieden, dass — wenn dieses satzungsrechtlich so geregelt ist — neben dem Grundstückseigentümer auch der Nießverbraucher als Gesamtschuldner zur Zahlung von  Abfallgebühren herangezogen werden kann. Das Ermessen der Gemeinde bei Auswahl des Gesamtschuldners sei grundsätzlich nur durch das Willkürverbot und offenbare Unbilligkeit begrenzt. Bestünden erkennbare Zweifel, ob der Grundstückseigentümer die Abfallgebühr zahlen können, so sei es nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde dann den Nießbraucher in Anspruch nehmen würde, der das Grundstück auch bewohne.

Az.: II/2 33-10 qu-ko

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search