Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 562/2011 vom 09.11.2011
Verwaltungsgericht Köln zum Abfallgebührenschuldner
Das VG Köln hat mit Urteil vom 15.3.2011 (Az.: 14 K 5188/09 — abrufbar unter www.nrwe.de) entschieden, dass — wenn dieses satzungsrechtlich so geregelt ist — neben dem Grundstückseigentümer auch der Nießverbraucher als Gesamtschuldner zur Zahlung von Abfallgebühren herangezogen werden kann. Das Ermessen der Gemeinde bei Auswahl des Gesamtschuldners sei grundsätzlich nur durch das Willkürverbot und offenbare Unbilligkeit begrenzt. Bestünden erkennbare Zweifel, ob der Grundstückseigentümer die Abfallgebühr zahlen können, so sei es nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde dann den Nießbraucher in Anspruch nehmen würde, der das Grundstück auch bewohne.
Az.: II/2 33-10 qu-ko