Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 573/2015 vom 23.09.2015

Verwaltungsgericht Köln zu Einspruch gegen Flüchtlingsunterkunft

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem am 09.09.2015 bekannt gegebenen Beschluss (Az.: 2 L 2072/15) den Eilantrag mehrerer Anwohner am Merlinweg in Köln-Rondorf gegen den Bau einer Flüchtlingsunterkunft abgelehnt. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, der Bau der Unterkunft für ca. 150 Flüchtlinge verstoße gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Es sei mit erheblichen Lärmimmissionen zu rechnen, die ihnen im reinen Wohngebiet nicht zumutbar seien.

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Es hat zur Begründung ausgeführt, die geplante Flüchtlingsunterkunft liege nicht im reinen Wohngebiet. Die Antragsteller hätten keinen Anspruch darauf, dass auch die an das reine Wohngebiet angrenzende Fläche nicht mit einer Flüchtlingsunterkunft bebaut werde. Denn der Anspruch auf Gebietserhaltung beziehe sich nur auf das Wohngebiet selbst. Ferner könne nicht festgestellt werden, dass die geplante Unterkunft für die Grundstücke der Antragsteller unzumutbare Lärmimmissionen mit sich bringen werde.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.

Az.: Az.: II/1 20.1.4.11.002

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