Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 423/2010 vom 08.09.2010

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zur Gebührenerhebung der AöR

Über ein Urteil des VG Gelsenkirchen vom „01.06.2010“ (Az. 13 K 3017/04) -  abrufbar unter www.nrwe.de — sind Irritationen aufgetreten. Nach diesem Urteil wäre eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) nach § 114 a GO berechtigt, Abwassergebühren zu erheben. Nach einer Mitteilung des VG Gelsenkirchen vom 24.9.2010 ist dieses Urteil nicht am 01.06.2010, sondern am 01.06.2006 ergangen und im anschließenden Berufungsverfahren vor dem zuständigen Senat des OVG NRW verhandelt worden. Daraufhin sind die streitgegenständlichen Bescheide aufgehoben und der Rechtsstreit für erledigt erklärt worden, so dass das Urteil des VG Gelsenkirchen gegenstandslos geworden ist.

Ursache für den Datumsfehler ist, dass auf der Rechtsprechungsplattform „www.nrwe.de“ das Urteil des VG Gelsenkirchen mit dem Az. 13 K 3017/04 fälschlicherweise mit dem Datum „01.06.2010“ anstatt mit dem richtigen Datum „01.06.2006“ bezeichnet worden ist. Die Geschäftsstelle hat das VG Gelsenkirchen darum gebeten, auf der Rechtsprechungsplattform das falsche Entscheidungsdatum korrigieren zu lassen, damit nicht noch weitere Irritationen entstehen. Insgesamt kann somit nur darauf hingewiesen werden, dass das zitierte Urteil des VG Gelsenkirchen vom 1.6.2006 (Az.: 13 3017/04) gegenstandslos geworden ist.

Az.: II/2 24-30 qu-ko

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