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StGB NRW-Mitteilung 634/2007 vom 11.10.2007

Verwaltungsgericht Düsseldorf zu privaten Sportwetten

Am 09.10.2007 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf (www.vg-duesseldorf.nrw.de/) mehrere Klagen zurückgewiesen, mit denen Anbieter privater Sportwetten gegen entsprechende ordnungsbehördliche Untersagungen vorgegangen waren (Az. 3 K 1745/05, 3 K 2885/07 u.a.). Das VG Düsseldorf geht davon aus, so das Gericht in seiner Pressemitteilung vom gleichen Tag, dass das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Sportwetten vom 28.02.2006 auch für NRW Gültigkeit habe und zumindest bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2007 das staatliche Monopol für Sportwetten gelte. Hieran würden auch europarechtliche Bedenken nichts ändern. Das Gericht weist darauf hin, dass noch ca. 100 weitere Klagen in ähnlicher Sache anhängig seien.

Az.: I/2 106-00

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